Engel & Völkers Lizenzpartner Hamburg > Blog > Die Kündigung: Welche Voraussetzungen gelten für Mieter und Vermieter?

Die Kündigung: Welche Voraussetzungen gelten für Mieter und Vermieter?

Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum Mieter oder Vermieter sich dafür entscheiden müssen, ein Mietverhältnis in Hamburg zu beenden. Die karrierebedingte Notwendigkeit eines Umzugs, Familienzuwachs, ein Eigenbedarf des Vermieters oder auch zwischenmenschliche Uneinigkeiten sind dabei nur einige der möglichen Anlässe. Um den Prozess der Kündigung ordnungsgemäß und fair zu gestalten, ist es wichtig, einige Grundsätze zu beachten: Um welche Vertragsform handelt es sich? Welche Sonderregelungen gibt es? Welche Informationen muss das Kündigungsschreiben beinhalten?

Auf der Grundlage ihrer langjährigen Tätigkeit in der Vermittlung begehrter Häuser und Wohnungen in der Hafenstadt wissen die Immobilienmakler von Engel & Völkers, worauf es bei einer konfliktfreien Vertragskündigung ankommt. Unsere Vermietungs-Experten beraten Sie gerne über die wichtigsten Schritte!

Ihr Mietverhältnis in Hamburg beenden: Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie Ihre Mietwohnung in Hamburg ordentlich kündigen möchten, gilt eine gesetzliche Frist von 3 Monaten. Dabei ist es von Bedeutung, dass der Vermieter Ihr Kündigungsschreiben bis zum dritten Werktag des Monats erhält - andernfalls kann sich der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung verschieben. Ihr Mietobjekt stellt wegen Schimmelbefall oder defekten Gasleitungen ein Gesundheitsrisiko für Sie dar? Unter besonderen Umständen wie diesen entfällt die vorgegebene Kündigungsfrist. Im Falle einer Modernisierungsankündigung gemäß § 555 BGB oder einer Mieterhöhung gemäß § 561 Abs. 1 S. 1 BGB können Sie zudem von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - auch hierbei sind Sie nicht mehr an die vollständige Kündigungsfrist gebunden. Wichtig ist, dass Sie die Sonderkündigung angemessen begründen und fristgerecht einreichen. Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Schreiben die Anschrift des Vermieters, Ihre aktuelle Wohnadresse mit Angabe des Stockwerks sowie den Zeitpunkt der Kündigung beinhaltet. Bitten Sie den Vermieter außerdem um eine Rückmeldung, damit Sie gemeinsam den Übergabetermin vereinbaren können. Zu einer schriftlichen Bestätigung der Vertragsbeendigung ist der Vermieter nicht verpflichtet - wenn Sie sich ein solches Dokument dennoch wünschen, können Sie im Kündigungsschreiben darum bitten.

Vermietung in Hamburg: Die wichtigsten Vorgaben bei der Kündigung

Sie vermieten eine Immobilie in Hamburg und möchten das Vertragsverhältnis kündigen? Sowohl bei einer ordentlichen als auch bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie dafür eine legitime Begründung angeben. Mögliche Ursachen für eine fristlose Kündigung sind beispielsweise anhaltende Lärmbelästigungen, ausbleibende Mietzahlungen oder anderweitige Verletzungen des Mietvertrages. Im besten Fall geben Sie Ihren Mietern dennoch genügend Zeit, um den Umzug durchzuführen und eine alternative Wohnmöglichkeit zu organisieren. Die Kündigungsfrist im Rahmen einer ordentlichen Kündigung ist für Vermieter gemäß § 573 c Abs. 1 BGB geregelt und orientiert sich an der Zeitspanne des jeweiligen Mietverhältnisses: Während bei einer Mietdauer von unter 5 Jahren die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, müssen Sie bei einer Dauer von 5 bis 8 Jahren eine Frist von 6 Monaten für Ihre Kündigung einplanen. Bestand Ihr Mietverhältnis über 8 Jahre, gelten 9 Monate Kündigungsfrist. Auch, wenn Ihr Mieter bereits vor Ablauf der vereinbarten Frist ausziehen möchte, ist er bis zum Inkrafttreten der Kündigung dazu verpflichtet, alle Zahlungsleistungen zu erbringen.

Sie möchten Ihr geräumiges Haus oder Ihre charmante Wohnung in einer der begehrten Lagen Hamburgs vermieten? In unserem Artikel erfahren Sie, welche wichtigen Details in Ihrem Mietvertrag nicht fehlen dürfen.

Eigenbedarf für Ihre Mietwohnung oder Ihr Haus in Hamburg: Das müssen Sie als Eigentümer beachten

Wenn Sie Ihren Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen möchten, ist die genaue Angabe der Begründung im Kündigungsschreiben essentiell. Ein schlichter Hinweis auf Ihr Vorhaben ist nicht ausreichend. Grundsätzlich besteht ein Eigenbedarf, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen die Immobilie selbst zu Wohnzwecken nutzen möchten. Lassen Sie Ihren Mieter im Rahmen der Eigenbedarfskündigung wissen, wer das Mietobjekt wann und zu welchem Zweck beziehen wird. Damit Ihre Kündigung rechtskräftig wird, ist es auch in diesem Fall wichtig, dass Sie sich an die gesetzlichen Fristen halten.

Sie haben weitere Fragen zur Kündigung Ihres Mietvertrages oder möchten eine Immobilie in Hamburg mieten oder kaufen? Die Immobilienmakler von Engel & Völkers stehen Ihnen beratend zur Seite, um Ihr Vorhaben unkompliziert und zügig umzusetzen. Auch beim Verkauf und der Vermietung Ihres Wohnobjektes in der Hafenstadt können Sie sich auf die Expertise unserer Berater verlassen. Besuchen Sie uns für eine persönliche und individuelle Beratung in einem unserer Shops in Hamburg oder kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 040 22630510! Das Gespräch ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir freuen uns darauf, die Vermietung oder den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung gemeinsam mit Ihnen zu verwirklichen!

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Hamburg
  • Vancouverstraße 2a
    20457 Hamburg
    Deutschland
  • Fax: +49(0)40 36 13 12 22

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.