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Eine Immobilie mit mehreren Eigentümern verkaufen: Die Besonderheiten auf einen Blick

Wie der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg im Detail abläuft, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein: Während beispielsweise bei einigen Immobilien nur ein Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist, können bei anderen Objekten mehrere Personen über Eigentumsrechte an der Immobilie verfügen, was beim geplanten Verkauf der Liegenschaft unbedingt berücksichtigt werden sollte. Auch in einer solchen Konstellation steht Ihnen Engel & Völkers Niendorf Schnelsen gerne zur Seite, um dem Verkauf im Nordwesten Hamburgs zu einem erfolgreichen Ergebnis für alle Beteiligten zu verhelfen. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Hintergrundinformationen zum Immobilienverkauf mit mehreren Eigentümern für Sie zusammengefasst. 


Warum können mehrere Eigentümer für eine Immobilie im Grundbuch eingetragen sein? 

In der Praxis zeigen sich verschiedene Gründe dafür verantwortlich, dass mehrere Personen Eigentumsrechte an einem Haus oder einer Wohnung im Nordwesten Hamburgs halten. Zu den häufigsten Situationen zählen beispielsweise Erbfälle, in denen mehrere Begünstigte vom Nachlass profitieren. Doch auch im Rahmen einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft kann Immobilieneigentum gemeinsam erworben werden, etwa unter den Umständen einer Zugewinngemeinschaft. Doch können auch andere, weniger verbreitete Begebenheiten zu aufgeteilten Eigentumsrechten führen, beispielsweise ein gemeinsam mit einem Geschäftspartner getätigtes Immobilieninvestment in ein Mehrfamilienhaus, oder ein Teilverkauf, bei dem nur ein gewisser Anteil beim ursprünglichen Alleineigentümer verbleibt. Die daraus resultierende Eigentümergemeinschaft kann ebenfalls unterschiedliche Formen annehmen, wie das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Niendorf Schnelsen im folgenden Abschnitt schildert. 


Welche Varianten der Eigentümergemeinschaft sind bei Immobilien in Hamburg möglich?

Grundsätzlich wird bei mehreren Eigentümern eines Hauses oder einer Wohnung zwischen zwei Rechtsformen unterschieden. Die Bruchteilsgemeinschaft auf der einen und die Gesamthandsgemeinschaft auf der anderen Seite. 

Wie eine Bruchteilsgemeinschaft geregelt ist, kann §§ 741 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entnommen werden. Hierbei hält jeder Immobilieneigentümer einen bestimmten prozentualen Anteil, häufig zu gleichen Teilen wie die Miteigentümer. Daraus folgt, dass jeder Eigentümer in der Regel frei über seinen Anteil verfügen und diesen beispielsweise verkaufen, verschenken oder vererben kann. 

Bei der Gesamthandsgemeinschaft ist das nicht der Fall. Diese kann gemäß BGB beispielsweise in Form einer ehelichen Gütergemeinschaft (§ 1419) oder einer Erbengemeinschaft (§ 2032) auftreten. In dieser Konstellation existieren keine prozentual bezifferten Eigentumsanteile, es handelt sich stattdessen um ein ideelles Miteigentum. Somit ergeben sich insbesondere beim Verkauf der Immobilie entscheidende Unterschiede zum Einzeleigentum, die Engel & Völkers Niendorf Schnelsen Ihnen gerne erläutert.


 Hamburg
- Wenn nach einem Erbfall, einer Scheidung oder einer vergleichbaren Situation mehrere Eigentümer im Grundbuch einer Immobilie stehen, sind beim Verkauf gesonderte Regeln zu beachten

Was bedeutet aufgeteiltes Immobilieneigentum für den Verkauf einer Immobilie in Hamburg? 

Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Bruchteils- und Gesamthandsgemeinschaft ist bei einem Verkaufsanliegen zunächst zu klären, ob die Immobilie in Gänze oder anteilig verkauft werden soll. Letzteres ist nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft möglich, indem die entsprechenden Anteile beispielsweise an einen Investor verkauft werden oder eine bauliche Trennung in mehrere Teil-Einheiten vorgenommen wird. Da sich dies unter Realbedingungen jedoch als überaus umständlich erweist, wird auch bei einer Bruchteilsgemeinschaft üblicherweise der Gesamtverkauf der Immobilie angestrebt. Genau wie bei der Gesamthandsgemeinschaft setzt dieser das Einverständnis aller Miteigentümer voraus. Dies kann je nach individuellen Umständen durchaus für Konfliktpotenzial sorgen, da hier häufig unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen – gerade bei Scheidungs- und Erbfällen. 


Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Niendorf Schnelsen tritt hier gerne für Sie als Vermittler auf, um auf der Grundlage der aktuellen Marktentwicklung sowie der konkreten Ausgangslage die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Denn: Eine Teilungsversteigerung, die als letztes Mittel notwendig wird, wenn keine Übereinkunft ersichtlich ist, erzielt zumeist deutlich niedrigere Erträge als ein regulärer Verkauf mit dem Einverständnis eines jeden Miteigentümers. Auch tragen unsere Immobilienmakler dazu bei, das häufig emotionale Thema des Immobilieneigentums auf einer neutralen und professionellen Ebene zu beleuchten, sodass sich auf diese Weise Wege finden lassen, die bei einer rein privaten Klärung gegebenenfalls nicht berücksichtigt worden wären. 


Vereinbaren Sie Ihr kostenfreies und unverbindliches Gespräch zur Erstberatung, indem Sie uns unter der Telefonnummer +49 40 559 75 40 anrufen oder unser Online-Kontaktformular ausfüllen. Gerne eröffnen wir Ihnen in diesem Zusammenhang, welche Perspektiven der Verkauf Ihrer Immobilie mit sich bringt und nehmen eine vergleichende Wertermittlung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung vor. Möglicherweise trägt bereits diese fachliche Auseinandersetzung dazu bei, einer Übereinkunft zwischen Ihnen und den Miteigentümern Ihrer Immobilie ein Stück näher zu kommen. Wir freuen uns auf Sie! 




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