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Energieausweis
Umwelt schonen mit erneuerbaren Energien
Seit
dem 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG)
in Kraft. Es besagt, dass in Neubauten ein Teil der Wärmeversorgung über
erneuerbare Energien abgedeckt werden muss. So sinnvoll und
zukunftsweisend dieses Gesetz auch sein mag – für Bauherren ist es mit
nicht zu unterschätzenden Auflagen verbunden. So sind Heizsysteme auf
regenerativer Basis (z.B. Solaranlagen, Wärmepumpen oder
Biomasseheizungen) jetzt nicht mehr dem guten Willen eines Bauherrn
geschuldet, sondern verbindlicher Bestandteil eines Bauprojektes. Doch
der Gesetzgeber sieht auch Alternativen vor. Sollte aus bestimmten
Gründen der Einsatz klimaschonender Energiequellen nicht möglich sein,
sind alternative Maßnahmen möglich. Zum Beispiel die Verwendung
verbesserter Dämm-Maßnahmen oder Kraft-Wärme-Koppelungen. Des
Weiteren hat die EU durch die Novellierung der Gebäuderichtlinie
beschlossen, dass Neubauten ab 2020 durch entsprechend hohe
Energieeffizienzstandards und Einsatz erneuerbarer Energieträger „nahezu
energieautark“ sein müssen. Daher sind nachhaltige Immobilien
zukunftssicherer und erfahren auf Grund der geringen Heizkosten eine
immer höher werdende Nachfrage. Alle
diese Anstrengungen sind dem Ziel untergeordnet, bis zum Jahr 2020 den
Anteil von erneuerbaren Energien von derzeit 6,6 auf 14 Prozent zu
steigern. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich an unsere Partner: Energiezentrum Ostbayern GbR Dipl.-Ing (FH) Michael Heinze Dipl.-Ing (FH) Markus Amberger Tel.:0991-320 90 70 4 Fax:0991-320 90 70 5
Rosengasse 19, 94469 Deggendorf
