Energieausweis

Umwelt schonen mit erneuerbaren Energien


Seit dem 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Es besagt, dass in Neubauten ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien abgedeckt werden muss. So sinnvoll und zukunftsweisend dieses Gesetz auch sein mag – für Bauherren ist es mit nicht zu unterschätzenden Auflagen verbunden. So sind Heizsysteme auf regenerativer Basis (z.B. Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen) jetzt nicht mehr dem guten Willen eines Bauherrn geschuldet, sondern verbindlicher Bestandteil eines Bauprojektes.


Doch der Gesetzgeber sieht auch Alternativen vor. Sollte aus bestimmten Gründen der Einsatz klimaschonender Energiequellen nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen möglich. Zum Beispiel die Verwendung verbesserter Dämm-Maßnahmen oder Kraft-Wärme-Koppelungen.


Des Weiteren hat die EU durch die Novellierung der Gebäuderichtlinie beschlossen, dass Neubauten ab 2020 durch entsprechend hohe Energieeffizienzstandards und Einsatz erneuerbarer Energieträger „nahezu energieautark“ sein müssen. Daher sind nachhaltige Immobilien zukunftssicherer und erfahren auf Grund der geringen Heizkosten eine immer höher werdende Nachfrage.


Alle diese Anstrengungen sind dem Ziel untergeordnet, bis zum Jahr 2020 den Anteil von erneuerbaren Energien von derzeit 6,6 auf 14 Prozent zu steigern. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich an unsere Partner:


Energiezentrum Ostbayern GbR

Dipl.-Ing (FH) Michael Heinze

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