Rechtliche Hinweise
- Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen
Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit können wir nicht übernhemen. Irrtum und
Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
- Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche
Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit
auf der Basis des Objket-Exposees und seiner Bedingungen zustande.
- Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger
bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne
unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen
oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft
abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben
vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
- Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des
ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B.
Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung,
sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des
Gerichtes) beschafft haben, statt freihändiger Kauf), sofern der
wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
- Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in
gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das
im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreiteten Angebots steht.
Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind vom Kunden dem Makler
mitzuteilen.
- Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der
Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare
Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt,
ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. bis spätestens innerhalb von
drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen. An Provision
sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten
Beträge (vgl. Ziff. 1) zu zahlen.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig
sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen
den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und
im übrigen den vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.