Service
Rechtliche Hinweise
1. Entscheiden Sie sich für einen
professionellen Immobilienmakler, der Sie bei der Suche nach der
richtigen Immobilie und in allen rechtlichen Fragen berät.
2. Suchen Sie sich unbedingt einen mit
Ihrer Sprache vertrauten, erfahrenen und vertrauenswürdigen
Rechtsanwalt, der Sie über die Kaufnebenkosten und das Verfahren bis zur
Eintragung im Grundbuch beraten kann. Ihr juristischer Berater kann Sie
mit Informationen zu den Kosten, die beim Kauf oder Verkauf auftreten.
Jeder Kauf hat seine Besonderheiten.
3. Der Verkäufer muss nachweisen, dass
alle Steuern und Abgaben ordnungsgemäß am Stichtag der notariellen
Beurkundung entrichtet worden sind.
Diese Information besorgt Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. fordert sie beim Verkäuferanwalt an.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass folgende Ausgaben getätigt worden und auf dem Laufenden sind:
- jährliche Grundsteuer (I.B.I.)
- Abgabe für die Eigentümergemeinschaft (Cuota de Comunidad)
- Stadtrat (Planungskosten, Abgaben, Steuern und/oder damit verbundene Ausgaben, Baugrenzen sowie Gebäudehaftung)
- Klärung aller Fragen, die eine Enteignung oder eine städtebauliche Einplanung des jeweiligen Landes oder Grundstücks betreffen.
4. Ihr Rechtsanwalt wird die
„rechtliche Existenz“ der Immobilie zu prüfen haben. Hierbei handelt es
sich insbesondere um die Beantwortung der Frage, ob die Immobilie, wie
sie sich tatsächlich darstellt, auch in dieser Form rechtlich
registriert ist. Hierzu gehört die Frage, ob das Grundstück wirklich die
Größe hat, wie im Kataster bzw. im Grundbuch vermerkt und ob sämtliche
Gebäudlichkeiten in Form einer Declaración de Obra Nueva legalisiert
worden sind. Weiterhin sind Überfahrtsrechte, Belastungen wie Hypotheken
und sonstige Blockierungen des Grundbuchs festzustellen.
5. Zum Verfahren:
Üblicherweise wird einige Wochen vor
der notariellen Beurkundung entweder ein privater Kaufvertrag oder ein
Optionsvertrag abgeschlossen. Hierauf sind 10%-20% auf den Kaufpreis
anzubezahlen. In diesem Vertrag werden sämtliche Details wie z.B.
Kaufpreis und Enddatum zur Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde
festgelegt. In der Zwischenzeit haben die Parteien Zeit, ausstehende
Steuerzahlungen zu erledigen bzw. Quittungen vorzulegen. Es ist wichtig
zu berücksichtigen, dass dieser Vertrag eine Klausel beinhaltet, die
Vertragsstrafen festlegt. Der Verkäufer ist demnach verpflichtet, den
doppelten Betrag des erhaltenen Deposits zu entrichten, sollte er vom
Vertrag zurücktreten, wohingegen der Käufer die Anzahlung verliert,
sollte er vom Vertrag zurücktreten („Contrato de Compromiso“).
Am Tage der notariellen Beurkundung
des Kaufs müssen Verkäufer und Käufer bzw. deren mit Vertretungsmacht
ausgestattete Bevollmächtigte anwesend sein, der Kaufpreis wird bezahlt
und die Immobilie übergeben.
6. Zu den Verkaufsnebenkosten auf Verkäuferseite:
Plusvalía Municipal (gemeindliche
Wertzuwachssteuer) auf den Grund und Boden. Diese vom Verkäufer zu
tragende Steuer kann bei der Gemeinde genau erfragt werden. Der Betrag
dieser Steuer kann vom Zeitpunkt des Objektverkaufs und von lokalen
Steuerbestimmungen, die je nach Stadt unterschiedlich sein können,
abhängen.
Weiterhin trifft den Verkäufer die
persönliche Einkommensteuer auf einen eventuellen Gewinn (Differenz
zwischen Kaufpreis in der notariellen Kaufurkunde sowie Kaufpreis in der
notariellen Verkaufsurkunde). Gemäß den einschlägigen Gesetzen muss ein
Nicht-Residenter 18% pauschal auf den so errechneten Gewinn bezahlen.
Anlässlich der Beurkundung ist der Käufer verpflichtet, für Rechnung des
nicht residenten Verkäufers 3% vom Escritura-Kaufpreis einzubehalten
und als Sicherheitsleistung dem Finanzamt binnen einer Frist von 30
Tagen. Der Verkäufer wird durch seinen Anwalt / Steuerberater
anschließend eine Steuererklärung abgeben und entweder einen Betrag aus
den hinterlegten 3% zurückerhalten oder einen überschießenden Betrag zu
bezahlen haben. Die Residenten bezahlen pauschal 18% Einkommenssteuer
auf den überschießenden Gewinn (I.R.P.F.), wobei dies von den
persönlichen Einkommensverhältnissen des Verkäufers abhängen kann.
7. Kosten auf Käuferseite:
8% Grunderwerbsteuer (T.P.O.) müssen
auf den in der Escritura ausgewiesenen Kaufpreis entrichtet werden. Beim
Erwerb von einem Bauherren muss die aktuelle Mehrwertsteuer bezahlt
werden, die in der Regel 8% auf Wohnraum und 18% für angrenzendes Land,
andere Gebäude mit Ausnahme landwirtschaftlicher Bereiche.
Grunderwerbssteuer (AJD) in Höhe von +1%muss ebenfalls bezahlt werden,
falls neue Gebäude von einem Bauträger verkauft werden und die
Mehrwertsteuer angewendet werden muss.
Notarkosten, die von den Verkaufskosten abhängen und in der Regel zwischen 400 und 1.200 Euros liegen.
Variierende Anwaltkosten, die sowohl
vom Kaufpreis als auch vom zeitlichen Aufwand abhängen, der notwendig
ist, um für den Klienten mit der anderen Partei bzw. den anderen
Parteien zu verhandeln. Man kann 1% bis 1,5% des gesamten
Investitionsvolumens veranschlagen.
Wir helfen Ihnen gerne bei weiteren Fragen, Ihr Engel & Völkers Team.
