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Rechtliche Hinweise für den Erwerb einer Immobilie auf Mallorca
Herzlichen Glückwunsch,Sie haben Ihre Traumimmobilie auf Mallorca gefunden!
Nun ist es umso wichtiger bei der Abwicklung der rechtlichen Schritte auf alle Details zu achten. Da jedes Immobiliengeschäft anders ist, empfehlen wir generell die Hilfe eines im spanischen Recht versierten Rechtsanwaltes (siehe Kooperationen) in Anspruch zu nehmen. Die folgenden Punkte geben Ihnen einen groben Überblick darüber, worauf zu achten ist.
1. IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) = Die Grundsteuer.
Folgendes ist zu überprüfen:
Ist die jährliche Grundsteuer (IBI) bezahlt? Diese Auskunft erhält man vom zuständigen Rathaus.
Handelt es sich um einen Neubau? Der Verkäufer muss die Neubauerklärung und die eventuell geänderte Grundstücksklassifizierung vorlegen. Diese Unterlagen sind ausreichend, um die grundsteuerrelevanten Eintragungen zu überprüfen.
2. Überprüfen der Grundbuchdaten:
In einem Auszug des Grundbuchregisters kann man Auskünfte über Belastungen - wie zum Beispiel eingetragene Hypotheken - einholen. Wir empfehlen immer vor dem Kauf einen aktuellen Grundbuchauszug anzufordern und einzusehen. Sofern Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, erledigt er dies für Sie.
3. Vertrag
In Spanien ist es üblich zunächst einen privatschriftlichen Optionsvertrag oder Kaufvertrag mit dem Käufer abzuschließen. In diesem Vertrag werden Vereinbarungen über eine Anzahlung getroffen. Innerhalb einer festgelegten Frist findet dann der Notartermin statt. Es ist darauf zu achten, dass der Verkäufer bereits im privatschriftlichen Optionsvertrag bzw. Kaufvertrag die Immobilie frei von jeglichen Belastungen, Mietern etc. übergibt. Nachdem der notarielle Kaufvertrag von beiden Parteien oder deren notariell Bevollmächtigten vor einem Notar unterschrieben wurde, wird die Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen.
4. Abgaben der Eigentümergemeinschaft
Sofern es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, gilt es zu beachten, dass alle vergangenen Abgaben, Instandhaltungskosten und Rücklagen bezahlt wurden. Der Verwalter sollte dies schriftlich bestätigen. Eine Kopie des letzten Protokolls der Eigentümerversammlung gibt u.a. Aufschluss über verabschiedete Instandhaltungsmaßnahmen.
5. Kosten und Steuern:
Laut spanischem Gesetz gehen zu Lasten des Käufers:
10 % Grunderwerbssteuer (oder 4 % MwSt. + Stempelsteuer wenn es sich um einen Neubau und beim Verkäufer um einen Bauunternehmer handelt) ca. 2,5 % Gebühren für die Grundbucheintragung und Notargebühren.
Zu Lasten des Verkäufers gehen:
Die gemeindliche Wertzuwachssteuer, die sich aus dem Wertzuwachs des Kastasterwertes des Grundstückes berechnet.
Bitte nehmen Sie unsere Erfahrung in Anspruch. Das Team von Engel & Völkers Mallorca Inselmitte und Süd berät Sie gerne und erklärt Ihnen die Details.
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