Bodenrichtwert für Freiburg

Für Grundstückseigentümer und Käufer ist der Bodenrichtwert in Freiburg eine erste Information über den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für Grundstücke in den verschiedenen Gebieten von Freiburg. Da der Bodenrichtwert für sogenannte Richtwertzonen gilt, kann er bloß als Orientierungshilfe dienen. Denn auf die Besonderheiten eines jeden Grundstücks geht er nicht ein. Um beim Verkauf eines Grundstücks einen guten Kaufpreis zu erzielen, sollten Sie auf unsere kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung nicht verzichten.


1. Warum gibt es den Bodenrichtwert?

Alle zwei Jahre sind gemäß § 196 BauGB die Richtwerte für Bauland in Deutschland von den Gemeinden festzulegen. Der Freiburger Gutachterausschuss unterteilt hierfür das Stadtgebiet in Bodenrichtwertzonen. Das sind Lagen, in denen die Grundstücke in gleicher Weise genutzt werden. Das bedeutet, es handelt sich beispielsweise um reine Wohnquartiere, Gewerbegebiete oder alternativ um Mischgebiete. Eine Richtwertzone umfasst Grundstücke, die wertmäßig nicht weiter als 30 Prozent auseinander liegen dürfen. Dafür vergleicht der Gutachterausschuss die Verkäufe der letzten Jahre. Der Ausschuss rechnet die Kaufpreise auf einen Quadratmeter runter. Je nachdem, wie viele Daten zur Verfügung stehen, ist das Ergebnis für eine Zone besser oder weniger gut. Liegen nicht genug Vergleichsdaten vor, nehmen die Gutachter eine fachmännische Einschätzung vor.


2. Wofür ist der Bodenrichtwert nützlich?

In erster Linie dient der Bodenrichtwert als Basis zur Besteuerung von Grund und Boden in Freiburg. Für Eigentümer und Käufer gibt der Bodenrichtwert zudem eine Hilfestellung, um den Grundstückswert grob einschätzen zu können. Bei der Immobilienbewertung kommt der Bodenrichtwert ebenfalls zum Ansatz, sofern keine anderen Vergleichswerte zur Verfügung stehen. Denn im Gegensatz zur Immobilienbewertung durch einen Immobilienmakler berücksichtigt der Bodenrichtwert nicht die aktuelle Entwicklung des Immobilienmarktes in Freiburg. So berechnete der Gutachterausschuss beispielsweise die Daten bis zum Ende des Jahres 2019 und veröffentlichten diese erst im November 2020. Dementsprechend gibt der Gutachterausschuss voraussichtlich gegen Ende 2022 neue Bodenrichtwerte bekannt, die dann bereits aus dem Jahr 2021 stammen.


3. Bodenrichtwert versus Immobilienbewertung

Für den aktiven Immobilienmarkt in Freiburg ist die Zeitspanne zwischen zwei Gutachten zu lang. Währenddessen steigen die Immobilienpreise in den meisten Lagen von Freiburg weiter, was der Bodenrichtwert nicht berücksichtigen kann. Neben der Aktualität gilt der Bodenrichtwert für ganze Richtwertzonen, die einzelne Straßen aber auch größere Gebiete umfassen können. Dabei kann in der Realität die kürzere Distanz zu einer Schule oder den öffentlichen Verkehrsmitteln bereits einen Mehrwert für einen Käufer ausmachen. Für Kaufinteressenten macht es auch einen Unterschied, ob das Grundstück an einer Hauptstraße oder in einer Sackgasse liegt. Genauso wenig kommen individuelle Faktoren des Grundstücks bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts in Freiburg zum Einsatz. Doch genau diese haben einen bedeutenden Einfluss auf die Grundstückspreise in Freiburg. Hierzu gehören beispielsweise:


  • Geplante Maßnahmen in der Mikroumgebung
  • Größe des Grundstücks in Freiburg
  • Form des Grundstücks (L-Form, quadratisch)
  • Zugangsmöglichkeiten (Straße zu Straße, Straßenecke, beruhigte Anwohnerzone)
  • Zustand der Erschließung (voll-, teil- oder noch nicht erschlossen)
  • Mögliche Bebauung (Fläche und Geschossanzahl)
  • Aktuelle Bebauung (Neubau, Abbruchhaus)
  • Bepflanzung (alter Baumbestand)
  • Aussicht in die Umgebung
  • Lage (Sonnig, am Hang, Infrastruktur in der Nähe)


4. Wer erteilt Auskunft zum Bodenrichtwert in Freiburg?

Der Gutachterausschuss der Stadt Freiburg legt im Schnitt alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für alle Grundstücke fest. Sie können die Bodenrichtwerte für Freiburg kostenfrei online auf dem Portal FreiGIS abrufen. Auf der Bodenrichtwertkarte sind die Bodenrichtwertzonen unterteilt in Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, Rohbauland und Bauerwartungsland. Schriftliche Auskünfte zu einem einzelnen Grundstück erhalten Sie beim Gutachterausschuss in der Berliner Allee 1 in Freiburg gegen Kostenerstattung von rund 32 Euro.

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