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Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip kommt

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die finanzielle Belastung für Familien und Geringverdiener zum Mietbeginn deutlich zu verringern. Der im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf sieht vor, dass nur noch derjenige die Maklergebühr bezahlen soll, der den Makler mit der Vermittlung beauftragt hat (Bestellerprinzip). Es gilt: "Wer bestellt, der bezahlt!"  Künftig geändert wird:

 

    • Der Abschluss eines Maklervertrages soll an eine Textform geknüpft werden.

    • Der Makler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung von Wohnungs-Mietverträgen kein Entgelt fordern, es sei denn,  der Wohnungssuchende hat mit dem Makler einen Maklervertrag geschlossen, bevor der Vermieter den Makler beauftragt hat

 

Das Gesetz zum Bestellerprinzip ist zwar noch nicht beschlossen und beinhaltet einige praktische Ungereimtheiten, voraussichtlich soll es aber in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.

 

Die Regierungsparteien sprechen ebenso erstmals von einem Fachkundenachweis für Makler: Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für Immobilienmakler. Die Berufsbezeichnung Immobilienmakler ist bisher leider  nicht geschützt und setzt immer noch keine bestimmte fachliche Ausbildung voraus. Gerade Engel & Völkers setzt auf die konsequente Schulung seiner Makler. Bei uns stehen Beratung und Service besonders im Focus.

 

 

Ihre Vorteile für die Beauftragung von Engel und Völkers zur Vermietung liegen auf der Hand:

1.  Wir schenken Ihnen ca. 40 Stunden Freizeit! Das ist die Zeit, die wir mindestens in die Vermietung einer Wohnung für Sie investieren: für Werbemaßnahmen, Exposéerstellung, Besichtigungen, Kundenverhandlungen, Mietvertragsmodalitäten oder Übergabe.

2. Wir finden für Sie den besten Mietpreis, so dass Sie möglicherweise die Maklergebühr auf die Miete aufschlagen können.

3. Nutzen Sie die bekannte Marke Engel & Völkers und unser weltweites Netzwerk. So finden wir schnell und zuverlässig einen solventen und vertrauenswürdigen Mieter.

4. Wir suchen nur Mieter, die zu Ihnen und Ihrer Immobilie passen.

5. Wir überprüfen die Bonität des Mieters, so dass Sie pünktlich Ihre Miete erhalten.

6. Wir Engel & Völkers als die Immobilienspezialisten beraten Sie umfassend in allen Themen Rund um die Vermietung, Renovierung oder Finanzierung.

7. Sie können unsere Maklergebühr steuerlich absetzen.

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