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Energieausweis? Bei uns inklusive!

Die rechtlichen Vorgaben zur Energieeinsparungsverordnung haben sich mit Inkrafttreten der EnEV 2014 geändert:

Als Verkäufer einer Immobilie benötigen Sie spätestens bei Vertragsabschluss einen gültigen Energieausweis. Ein Grund mehr, hier auf die Kompetenz von Engel & Völkers zu vertrauen.

 

Als Dankeschön für die Erteilung Ihres Vermarktungsauftrages übernehmen wir die Kosten der Ausstellung eines Energieausweises für Ihre Wohnimmobilie.

 

Gerne steht Ihnen unser Team für weitere Details und eine individuelle Beratung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihren Besuch in unserem Shop!

 

 

Allgemeine Information zum Energieausweis:

 

Im Rahmen des neuen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), das am 01. Mai 2014 in Kraft tritt, möchten wir Sie über Ihre Pflichten als Eigentümer rund um den Energieausweis informieren.

Hierzu gibt der neu eingefügte § 16a Abs. 1 EnEV (Energieeinsparungsverordnung) vor, dass eine Immobilienanzeige, die vor dem Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Objektes in kommerziellen Medien, wie z.B. Anzeigen in Printmedien und Internetportalen, geschaltet wird, Angaben zu dem Energieausweis des beworbenen Objekts beinhalten muss.

 

Angegeben werden müssen:

- die Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- der Energiebedarf oder Energieverbrauch des Gebäudes
- die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- das Baujahr und die Energieeffizienzklasse (bei Wohnhäusern)

 

Bis zum 01. Mai. 2014 muss nur auf Verlangen eines Kunden, ab dem  01. Mai. 2014 jedoch immer ein Energieausweis für eine Immobilien vorliegen. Der Verkäufer oder sein Vertreter muss bei der Besichtigung der Immobilie den Energieausweis oder eine Kopie davon vorzuzeigen. Findet keine Besichtigung statt, ist der Energieausweis dem Interessenten auf sein Verlangen hin vorzulegen oder spätestens mit Abschluss des Kauf- bzw. Miet,- bzw. Pachtvertrages im Original oder in Kopie zu übergeben.

Eigentümern oder deren Vertreter, die bei einer Vermietung, einem Verkauf oder einer Verpachtung keinen Energieausweis vorlegen können, kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen.

 

Die Arten der Energieausweise:

 

  • Verbrauchsorientierter Energieausweis:

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis, kurz Verbrauchsausweis, wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre erstellt. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes kann insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert abweichen.

 

  • Bedarfsorientierter Energieausweis:

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis, kurz Bedarfsausweis, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten.

 

Selbestverständlich können Sie uns telefonisch kontaktieren, sollten Sie nähere Fragen zu diesem Thema haben oder sich über die Erstellung eines Energieausweises informieren wollen. Wir bieten Ihnen zu dem gerne unsere Unterstützung an, wenn Sie auf der Suche nach einem qualifizierten Partner für die Erstellung eines Energieausweises sind. Scheuen Sie sich bitte nicht uns anzusprechen!

 

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