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Engel & Völkers Lizenzpartner Nordheide > Blog > Nicht vergessen: Energieausweispflicht ab dem 1. Mai

Nicht vergessen: Energieausweispflicht ab dem 1. Mai

Kann Ihr Haus sich ausweisen?

 

Energiesparverordnung 2014

 

Ab dem 1. Mai 2014 tritt die neue Fassung der EU-Richtlinie zur Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft.

 

Das heißt für Sie:

 

Sollten Sie planen Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen Sie hierfür zukünftig einen Energieausweis: Praktisch als Personalausweis für Ihre Immobilie.

 

Nach der neuen Energieeinsparverordnung gilt:  Jede Immobilie muss ab dem 01.05.2014 einen Energieausweis vorweisen und dieser muss dem jeweiligen Kauf- oder Mietinteressent vorgelegt bzw. ausgehändigt werden. Ohne Energieausweis kein Kauf- & Mietvertrag. Durch den Energieausweis können Sie „energieeffiziente Gebäude“ zukünftig auf einen Blick erkennen, denn der Ausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie und bietet wertvolle Informationen für Ihre Interessenten. Ab dem 01.05.2014 müssen die Werte des Energieausweises bereits im Exposé des Immobilienmaklers ausgewiesen werden.

 

Haben Sie weitere Fragen? - Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 04181 - 90 85 0.

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Engel & Völkers
Lizenzpartner Nordheide
  • Breite Straße 4
    21244 Buchholz
    Deutschland
  • Fax: +49 4181 90 85 10

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