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Wohnraum in Deutschland bezahlbar halten – vor diesem Hintergrund wurde im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung die Einführung der „Mietpreisbremse“ vereinbart. Bereits vor dem ersten Gesetzesentwurf hat das Thema kontroverse Diskussionen ausgelöst und zur Verunsicherung auf der Vermieterseite geführt. Doch welche Maßnahmen sollen durch die Mietpreisbremse tatsächlich umgesetzt werden? Bei der Wiedervermietung von Wohnraum wird die Möglichkeit zur Mieterhöhung auf max. 10 % über der ortsüblichen Miete beschränkt. Grundsätzlich, so ist es angekündigt, soll diese politische Initiative jedoch nicht das übrige Mietrecht verändern.
Engel & Völkers Commercial – eines der größten Beratungs- und Vermittlungsunternehmen auf dem Markt für Wohn- und Geschäftshäuser in Deutschland – informiert Sie auf der folgenden Seite rund um das Thema Mietpreisbremse. Hier finden Sie Wissenswertes zu den Grundzügen des allgemeinen Mietrechts über die aktuelle Entwicklung der Diskussion bis hin zu möglichen Auswirkungen der Mietpreisbremse in einzelnen Immobilienmärkten in Deutschland.
Den Ratgeber können Sie hier bestellen.
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