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Ab voraussichtlich 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Bei dem Bestellerprinzip handelt es sich um eine Änderung der Regelung des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Es ist Teil der Mietrechtsreform, die zuvor schon die Mietpreisbremse zur Deckelung der Mieten in begehrten Wohnlagen eingeführt hat. Die Neuregelung zur Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sieht vor, dass derjenige die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt, der den Makler beauftragt. Das kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter sein. Maklerverträge, durch die sich der Besteller (also der Vermieter oder der Suchkunde) zur Zahlung einer Provision verpflichtet, müssen künftig nach § 126b BGB in Textform geschlossen werden.