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Sichern Sie sich als Bauherr Ihre KfW-Förderung, trotz insolventer Baufirma

 

 

 

Bild KFW BT

 

 

Zur Finanzierung des neuen Eigenheimes, setzen Bauherren oft auf die KfW-Förderung. Über die eigene Hausbank können diese Gelder, wie z. B. ein zinsvergünstigtes Darlehen für Sanierer, beantragt werden.  Doch meldet die Baufirma Insolvenz an, können viele Bauherren die eingeplanten Gelder durch fehlende, wichtige Unterlagen, verlieren. Laut Bauexperten kommt dieser Fall nicht selten vor, er schätzt, dass bis zu zehn Prozent der Sanierungen und Neubauten betroffen sind.

 

Ist die Baufirma pleite, steht der Bauherr meist zunächst in seinem unbewohnbaren Rohbau. Aber nicht nur das ist ein Problem, sondern er kann auch ohne die Unterlagen des Bauunternehmers die geplante KfW-Förderung nicht in Anspruch nehmen. So kann es passieren, dass die KfW Teile oder den ganzen Kredit zurück fordert. Denn diese Förderkredite haben feste Auflagen, welche von Bauunternehmen und Handwerkern bestätigt werden müssen. Während des Insolvenzverfahrens, kommt jedoch der Bauherr an die sogenannten Lieferscheine mit Angaben zu Materialkennwerten nicht mehr ran. Es kann auch vorkommen, dass der Bauherr keine Fachunternehmererklärung erhält, welche bestätigt, dass die Arbeiten gemäß den Vorgaben vollzogen wurden.

 

Was  also tun wenn dieser Fall eingetreten ist?

 

Zunächst sollte die Hausbank über das Problem informiert werden. Im zweiten Schritt sollte ein Experte hinzugezogen werden, welcher im Haus nachvollzieht, welche Arbeiten das insolvente Unternehmen bereits gemacht hat. Auch wenn das Haus fertig ist, kann dieser im Nachhinein noch einiges ermitteln. Durch Unterlagen kann z.B. die dicke der Dämmung des Dachstuhls, oder auch die Mehrfachverglasung der Fenster festgestellt werden.

 

 

verfasst von Sandra Ahlbrecht

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