Ihr Immobilienmakler Schwetzingen
Immobilien anzeigen
Engel & Völkers Lizenzpartner Schwetzingen > Blog > Steht die Mietpreisbremse vor dem aus?

Steht die Mietpreisbremse vor dem aus?

Am 10.11.2014 urteilte die Richterin Silke Kullmann des Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, dass die Berliner Mietspiegel 2006 und 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden, insbesondere weil hinsichtlich der Wohnlage keine homogenen Vergleichsgruppen gebildet wurde.

 

Den Stein ins Rollen gebracht hat der vom Gericht bestellte Gutachter. der Dortmunder Professor Walter Krämer vom Institut für Wirtschafts- und Sozialstatistik. Er kommt jetzt zu dem Schluss, dass beide Mietspiegel die Anforderungen nicht erfüllen. So sei die Aufteilung des gesamten Stadtgebiets in nur drei Wohnlagen – einfach, mittel, gut – willkürlich. Außerdem bezweifelt Krämer, dass die Datenerhebung für den Mietspiegel repräsentativ ist. Bestimmte Mieterhaushalte seien überproportional vertreten. Krämer sagt in seinen Worten.  „Der Mietspiegel ist schlampig“.

 

Was bedeutete das im Klartext?

 

Gerade der Berliner Mietspiegel gilt als einer der Besten in der Republik mit Vorbildcharakter. In Berlin werden nicht nur Fragebögen an Haushalte verschickt, die dann kaum ausgefüllt zurückkommen. In Berlin sammeln 74 Interviewer die Daten auf freiwillige Basis bei 5.144 Haushalten plus 10.091 Daten von Vermietern. Bei einer Million Mietwohnungen in der Hauptstadt beträgt die Datenerhebung somit weniger als 1%. Für den Statistiker Krämer zu wenig. Er habe „beträchtliche Zweifel hinsichtlich der Repräsentativität“

 

In diesem Jahr soll in Metropolen der Mietspiegel gar zur Grundlage in dem Gesetz zur Mietpreisgrenze werden. Es heißt in dem Gesetzesentwurf: „die höchst zulässige Miete bei der Wiedervermietung…auf die ortsübliche Miete zuzüglich 10% zu begrenzen“. Doch: wo liegt die ortsübliche Miete? Der Gesetzgeber hat schlicht vergessen, den Begriff qualifizierter Mietspiegel und dessen wissenschaftlichen Kriterien bei der Erhebung zu erläutern. Wer trägt die Kosten für eine qualifizierte Datenerhebung? Kippt die Mietpreisbremse, wenn es keinen gültigen Mietspiegel mehr gibt? Diese Fragen muss nun wohl der Gesetzgeber reiflich durchdenken.

 

 

 

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Schwetzingen
  • Dreikönigstraße 6
    68723 Schwetzingen
    Deutschland
  • Fax: +49 6202 - 945 190 29

Folgen Sie uns auf Social Media