Montag bis Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Die energetische Gebäudesanierung wird als ein wichtiger Hebel für die Energiewende betrachtet. Der Begriff energetische/thermische Sanierung umfasst alle baulichen Anpassungen, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Hierzu zählen verschiedene Maßnahmen wie die Verbesserung der Gebäudedämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke), die Modernisierung der Heizanlage, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Installation von Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung.
Welche Maßnahmen zählen zur energetischen Sanierung?
Ein Gebäude energetisch zu sanieren, erfordert eine sorgfältige Planung und die Abstimmung verschiedener Maßnahmen, um eine effiziente Energieeinsparung zu gewährleisten.
Fassade/Außenwand
Dach
Boden und Keller
Heizung
Lüftungsanlagen
Fenster
Bei einer energetischen Sanierung ist die sinnvolle Abstimmung der Maßnahmen von großer Bedeutung. Die Erneuerung von Fenstern kann beispielsweise in Kombination mit dem Einbau eines Wärmedämm-Verbundsystems erfolgen. Eine empfehlenswerte Reihenfolge umfasst das Dämmen des Gebäudes und anschließend den Einbau einer Heizungsanlage, die aufgrund der besseren Dämmung kleiner dimensioniert sein kann. Eine umfassende energetische Sanierung berücksichtigt die Modernisierung der Heizungsanlage, den Austausch alter Fenster und Türen, die Gebäudedämmung vom Dach bis zum Keller sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung, wie Erdwärme oder Solarthermie, sowie die Erzeugung und Nutzung von Photovoltaik.
Die Kosten variieren je nach Gebäude und den geplanten Maßnahmen. In der Praxis werden die Kosten oft pro Quadratmeter angegeben. Hier sind einige Richtwerte:
Eine energetische Sanierung kann sowohl die Umwelt schützen als auch langfristige finanzielle Einsparungen ermöglichen. Die Höhe der Ersparnisse hängt von der Ausgangssituation und den durchgeführten Maßnahmen ab. In der Regel können die Heizkosten um 5 bis 20 Prozent gesenkt werden. Die Amortisationszeit, die die Zeit für die Rückgewinnung der Investition durch die Einsparungen darstellt, variiert je nach Art der Sanierungsmaßnahme und liegt zwischen 8 und 15 Jahren. Hier sind die gängigen Sanierungsmaßnahmen und die damit verbundenen Ersparnisse:
Dachdämmung: Heizkostensenkung von 15-20%, Amortisationszeit von 8-18 Jahren.
Außenwanddämmung: Heizkostensenkung von 15-20%, Amortisationszeit von 8-14 Jahren.
Kellerdeckendämmung: Heizkostensenkung von 15-20%, Amortisationszeit von 14-18 Jahren.
Neue Heizungsanlage: Heizkostensenkung von 10-15%, Amortisationszeit von 7-10 Jahren.
Austausch der Fenster: Heizkostensenkung von 10-20%, Amortisationszeit von 8-15 Jahren.
Photovoltaikanlage: Heizkostensenkung von 10-20%, Amortisationszeit von 10-15 Jahren.
Die Wirtschaftlichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Die Transformation eines Altbaus in ein KfW40-Haus (Energieeffizienzklasse A) kann preisliche Unterschiede im Vergleich zu einem Haus der Energieeffizienzklasse D aufweisen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein umfassendes Planungsinstrument, das bei der schrittweisen Sanierung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern hilft. Er bietet einen klaren Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Der iSFP veranschaulicht den Fortschritt der Modernisierung in Bezug auf Zeit, Kosten und Energieeffizienz. Zudem können Sie Fördermittel für Energieberatung und einzelne Sanierungsprojekte nutzen. Dieser Fahrplan ist eine benutzerfreundliche Alternative zum herkömmlichen Beratungsbericht und eignet sich sowohl für schrittweise als auch umfassende Sanierungen von Wohngebäuden.
Im März 2023 hat das Europäische Parlament in Brüssel eine grundlegende Entscheidung getroffen, die sich auf die Energieeffizienz von Gebäuden in den EU-Mitgliedstaaten auswirken wird. Die neue Richtlinie zur Sanierungspflicht hat das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Die Maßnahmen der Richtlinie betreffen vor allem ältere Gebäude, die einen hohen Energieverbrauch aufweisen. Eigentümer solcher Gebäude müssen in Zukunft verpflichtende Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Fassaden und Dächern, der Austausch alter Heizungsanlagen oder die Installation von Solaranlagen.
Eigenheimbesitzer und Eigenheimbesitzerinnen, die ihre Immobilien vor dem 1. Februar 2002 erworben haben, sind angehalten, die Sanierungspflicht in bestimmten Fällen zu überprüfen.
Ein typisches Beispiel betrifft das Dach: Eine energetische Sanierung des Daches oder des Dachgeschosses ist obligatorisch, sofern diese Bereiche keine oder unzureichende Dämmung aufweisen.
Für Fenster und Außenwände existiert keine explizite Vorschrift zur energetischen Sanierung. Allerdings kann der Austausch veralteter Fenster und eine Fassadendämmung maßgeblich zur Verbrauchseinsparung beitragen. Hierbei ist entscheidend, die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zu beachten.
Auch die Heizanlage kann unter Umständen einer Sanierungspflicht unterliegen, um sie auf den neuesten Stand zu bringen. Heizkessel, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden, dürfen nicht älter als aus dem Jahr 1991 sein. Ist dies der Fall, müssen sie ausgetauscht werden, da sie nach einer Betriebszeit von 30 Jahren ab dem Aufstelldatum 01.01.1991 ersetzt werden müssen.
Die Sanierungspflicht bleibt bestehen, selbst wenn das Gebäude den Besitzer wechselt und der neue Eigentümer plant, es zu nutzen oder zu vermieten. Es gibt jedoch Ausnahmen, darunter:
Energetische Maßnahmen sind eine bedeutende Investition, die sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile bietet. Um Eigentümer bei dieser finanziellen Belastung zu unterstützen, bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Förderprogramme an. Der Fördersatz richtet sich nach dem angestrebten Energieeffizienzstandard und kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Die Kosten einer energetischen Sanierung können je nach Größe und Alter des Gebäudes sowie den geplanten Maßnahmen erheblich variieren. In einigen Fällen können die Investitionen mehrere tausend bis zehntausend Euro betragen. Um die finanzielle Last zu mildern, können Eigenheimbesitzer Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen, solange der Förderrahmen der Bundesregierung noch nicht ausgeschöpft ist.
Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Steuervorteile bei energetischen Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und der Eigentümer selbst darin wohnt. In solchen Fällen können bis zu 20 Prozent der Kosten steuerlich abgesetzt werden, sofern keine Förderung durch die KfW in Anspruch genommen wurde.
Die Sanierungspflicht ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Langfristig gesehen sind sie außerdem eine Maßnahme für energiesparendes Wohnen. Immobilieneigentümer in Deutschland sollten sich jedoch rechtzeitig über die Sanierungspflicht informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Energieeffizienzstandard ihrer Gebäude zu erhöhen. Die Bundesregierung bietet hierbei verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an, um den finanziellen Aufwand zu minimieren.
Wer sich auch in Zukunft zu diesem Thema informieren möchte, sollte die Seite der Bundesregierung im Auge behalten. Hier werden Neuigkeiten, die für Eigentümer interessant sein könnten, veröffentlicht: Bundesregierung: Aktuelles
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieses Artikels ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken dienen. Während wir uns bemühen, die Informationen aktuell und korrekt zu halten, übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden. Dieser Ratgeber ersetzt keine professionelle Beratung. Wir empfehlen Ihnen, für spezifische Anliegen oder rechtliche Fragestellungen stets qualifiziertes Fachpersonal zu konsultieren.
Montag bis Freitag 09:00 -18:00 Uhr