Beim Objekt handelt es sich um ein Gebäude, das aus zwei Trakten besteht. Es besticht durch seine sehr gute Lage in unmittelbarer Stadtmitte - Nahe dem Hohen Markt und dem Stephansplatz. Vom Dach des Gebäudes bietet sich ein traumhafter Ausblick auf die gesamte Wiener Innenstadt.
Obwohl in einer ausgewiesenen Schutzzone gelegen, ist lt. Angabe des Abgebers ein Abbruch/-Neubau möglich, was in der Wiener Innenstadt sehr selten ist. Durch die Neugestaltungsmöglichkeit könnte das Grundstück effizienter genutzt werden und die bestehende Nutzfläche von aktuell ca. 2.165,95 m² erheblich erweitert werden.
Gemäß dem Flächenwidmungsplan der Stadt Wien besitzt die Liegenschaft folgende Widmung:
Wohngebiet gemischte Bebauung (GB) der Bauklasse V, geschlossene Bauweise (g), besondere Bestimmungen (BB).
Für das Grundstück und das neue Gebäude gibt es vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, denkbar wären:
- Hotel
- Büro
- Wohnhaus
- Gemischte Nutzung (80 % Wohnen und 20 % Gewerbe).
Es liegt eine Studie für einen Neubau vor, die als Grundlage für die Angebotslegung genutzt werden kann. Diese Studie sieht eine Projektgröße von 3.050 bis 3.400 m²(gewichtete Nettonutzfläche) vor, abhängig von der jeweiligen Nutzung. Im Zuge des Neubaus sind Garagenplätze möglich (Garagenlift).
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Das Gebäude befindet sich in einer zentralen Lage in der Wiener Innenstadt und ist ruhig gelegen. U-Bahnen, sowie Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. Gegenüber liegt der idyllische Judenplatz mit Restaurants und Cafés. Der Graben und die Kärntner Straße befinden sich in unmittelbarer Nähe. Öffentliche Verkehrsmittel, wie die U3 (Herrengasse), sowie die Autobuslinien 1A und 3A sind nur wenige Gehminuten entfernt.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Unser Erfolgshonorar beträgt 3 Bruttomonatsmieten, respektive 3% des vereinbarten Kaufpreises bzw. bei Leasing 3% des Kaufäquivalents, zuzüglich 20% Ust. und ist ausschließlich bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes fällig.
Im Falle der Nichtvorlage eines Energieausweises gemäß der generellen Vorlagepflicht ab 1. Januar 2009, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der vermittelnde Makler übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes oder einzelner Gebäudeteile (z. B. Büros oder Wohnungen).
Es wird auch ausdrücklich auf die Geltung der beiliegenden AGB der Firma DIVA Consult GmbH sowie der ebenso beiliegenden Nebenkostenübersicht hingewiesen. Es besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Auftraggeber (Verkäufer).