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Mehrfamilienhaus: Wann rentiert sich Sanieren?

Bestandsimmobilien verbrauchen etwa dreimal so viel Energie zur Beheizung und Warmwasserbereitung wie Neubauten. Dementsprechend groß sind dort die Einsparpotenziale: Die aktuellen Energiekosten eines Mehrfamilienhauses im Bestand können mit den richtigen Maßnahmen um bis zu 65 Prozent reduziert werden.


Ein kleiner Wermutstropfen: Für die Bestandshalter zahlt sich eine energetische Sanierung nicht unmittelbar aus. Mitunter ist das ein Grund, warum sie keine Maßnahmen ergreifen, die nicht vom Gebäudeenergiegesetz unmittelbar vorgeschrieben sind. Schließlich tragen die Mieter die Kosten für Gas oder Öl über die jährliche Betriebskostenabrechnung selbst. Der Eigentümer geht übers Jahr gesehen lediglich in Vorleistung. Allerdings sollte das für keinen Vermieter der Grund sein, in Sachen Energiesparen nicht tätig zu werden. 


Denn langfristig kann das Verzögern von Sanierungsmaßnahmen zum Hindernis bei der Vermietung werden – und zwar dann, wenn aufgrund der stetig steigenden Energiepreise die Gesamtmiete inklusive Betriebskosten nicht mehr marktfähig ist. In der Folge müssen Abschläge im Mietzins oder längere Leerstandszeiten in Kauf genommen werden.


Vorteile der energetischen Sanierung

Die Investition in eine energetische Sanierung amortisiert sich oft erst nach zehn oder mehr Jahren. Es ist verständlich, dass dieser Aspekt zunächst abschreckend wirken kann. Dem gegenüber steht jedoch, dass eine fachgerechte und konsequente energetische Sanierung zu einer dauerhaften Wertsteigerung des Objekts führt. Schließlich ist heute schon absehbar, dass der Wert einer Immobilie künftig immer stärker auch durch ihre energetische Qualität bestimmt werden wird. 


In unserem neuen Ratgeber Energetische Sanierung erfahren Sie unter anderem, wie viel Energie übers schlecht gedämmte Dach, über Außenwände, Fenster oder die in die Jahre gekommene Heizungsanlage verloren geht. Erfahren Sie auch, wie viel Sie die jeweilige energetische Sanierung kosten würde und wie Experten die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen einschätzen. (10.5.21)

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