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Bestellerprinzip in Österreich

Das Bestellerprinzip hat auf dem österreichischen Immobilienmarkt lange Zeit einige Fragen aufgeworfen. Am 22.03.2022 wurde nun ein erster Entwurf präsentiert, welcher sich gerade in der Begutachtung befindet. Vor Ende des Jahres bzw. Anfang 2023 wird das neue Prinzip jedoch noch nicht gelten. 

 

Aus dem ersten Gesetzesentwurf geht hervor, dass wenn ein Vermieter, als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler beauftragt, die Provision nur mit dem Vermieter vereinbart werden kann. Mit dem Mieter kann umgekehrt nur eine Provision vereinbart werden, wenn dieser den Makler als Erster beauftragt. Wie das Gesetz jedoch im Detail aussehen wird und ob es noch zu Änderungen kommt, kann erst nach der Begutachtung gesagt werden. 

 

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