Engel & Völkers Lizenzpartner Ascona > Blog > Immobilie im Nachlass? Finden Sie die Stolpersteine

Immobilie im Nachlass? Finden Sie die Stolpersteine

Wer eine Liegenschaft besitzt und diese seinen Kindern oder anderen Erben vermachen möchte, sollte sich frühzeitig um Nachlassfragen kümmern. Nur so können Sie verhindern, dass die Immobilie im Erbfall verkauft werden muss, damit alle Erben ihren Teil erhalten.


Machen Sie sich Gedanken um Ihren Nachlass und möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung auch nach Ihrem Tod in besten Händen wissen? Am besten in den Händen der eigenen Familie? Um Erbschaftsstreit zu verhindern, sollten Sie sich daher schon zu Lebzeiten um Ihren Nachlass kümmern – mit einem Testament geht dies ganz einfach. Doch welche Stolpersteine gibt es beim Vererben bzw. Erben von Immobilien? Unser Erbschaftsratgeber informiert Sie detailliert zum Parentelsystem, Pflichtteilsrecht oder zu Steuerfragen.


1. Das schweizerische Erbrecht

Wenn Sie Ihre Immobilie einer Erbengemeinschaft oder einem einzelnen Erben vermachen möchten, können Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Aber Achtung: Pflichtteile und das Parentelsystem sind auch da zu berücksichtigen und können nicht einfach so umgangen werden.


Das Parentelsystem regelt die Erbreihenfolge aller Erben ausser dem Ehegatten, da dieser bevorzugt behandelt wird. Zur ersten Parentel gehören beispielsweise die Kinder und die Enkelkinder. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern und deren Nachkommen in der zweiten Parentel.


Im Jahr 2023 ist eine Erbrechtsrevision geplant, welche den Pflichtteil der Eltern streicht und den der Kinder kürzt. So haben Erblasser mehr Handlungsspielraum. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Erbschaftsratgeber.


2. Gesetzliche Erbfolge oder gewillkürte Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist klar geregelt und bestimmt mit dem Parentelsystem und dem Pflichtteilsrecht, wer wie viel erbt. Wer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selber bestimmen möchte, was aus dem Nachlass passiert, muss sich um eine gewillkürte Erbfolge kümmern und ein Testament aufsetzen.


In vielen Fällen kommt es trotz Testament zu Erbstreitigkeiten, weil die Pflichtteile nicht berücksichtigt wurden oder der überlebende Ehegatte ein Wohnrecht an der Immobilie besitzt. Kommt es daraufhin zu einem Verkauf der Immobilie, entstehen unterschiedliche Kosten, die es zu berücksichtigen gilt.


3. Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Notariatskosten

Je nach Kanton fällt die Grundstückgewinnsteuer anders aus. Diese Steuer trägt allein die verkaufende Partei. Für die Berechnung der Steuer ist der Kanton zuständig, wo die Immobilie steht. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.


Die Handänderungssteuer fällt auch je nach Kanton unterschiedlich aus und ist bei jedem Immobilienübertrag zu bezahlen – auch wenn kein Gewinn erzielt wurde. Zudem kommen auch Notariatskosten bei einem Verkauf auf Sie zu, die in der Regel zu 50 % zulasten der verkaufenden Partei gehen.


Sind Sie unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und überlegen sich eine Immobilie zu verkaufen? Wir beraten Sie in allen Belangen und leiten Sie bei Bedarf an die entsprechenden Fachstellen weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

 Ascona
- Erbschaftsratgeber
Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Ascona

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr (durchgehend über den Mittag)

Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr (durchgehend über den Mittag)

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media