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Korrekte Versicherung für das Eigenheim

Wer ein Eigenheim besitzt, sollte sich Gedanken machen über die nötigen Versicherungen, damit man im Schadenfall auch gut genug abgesichert ist. Doch welche Versicherungen sind für Immobilienbesitzer*innen wichtig und welche Versicherung deckt zum Beispiel Unwetterschäden ab?


Eine gute Versicherung bemerken Sie meistens erst, wenn ein Schadenfall eintritt. Doch ganz besonders bei Eigenheimen lohnt sich ein genaues Hinschauen bereits zu Beginn. Schäden durch Unwetter wie Sturm, Hochwasser oder Blitzeinschläge können nämlich schnell Ihr Budget sprengen und Sie in eine finanzielle Notlage bringen. Damit dies nicht eintrifft, ist es wichtig, sich im Versicherungsdschungel orientieren zu können und die wichtigsten Versicherungen abzuschliessen.


Welche Versicherung deckt Unwetterschäden ab?

Unwetter- und andere sogenannte Elementarschäden werden durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise Feuer durch Brände oder Blitzeinschlag, Hagel, Sturm, Hochwasser, Lawinen und Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.


Die Gebäudeversicherung ist in 22 Kantonen obligatorisch. Versichert ist dabei aber nur das Gebäude an sich und Teile, die zum Gebäude gehören und nicht ohne Beschädigungen entfernt werden könnten. Möbel und bewegliche Teile zählen zur Einrichtung und müssen über eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. 


Die Hausratversicherung kommt auch bei Elementarschäden zum Tragen und übernimmt die anfallenden Kosten bei Schäden an Ihrem Hab und Gut. Wenn beispielsweise Ihre Gartenmöbel bei einem starken Sturm durch Hagel beschädigt wurden, kommt nicht die Gebäudeversicherung, sondern die Hausratversicherung dafür auf. Um sich gegen Unwetterschäden richtig abzusichern, sind deshalb sowohl die obligatorische Gebäude- versicherung wie auch die Hausratversicherung wichtig. 


Aber Achtung: Erdbeben zählen, ausser im Kanton Zürich, nicht zu den Elementarschäden. Für diesen Fall braucht es eine separate Versicherung.

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Welche Versicherungen benötige ich sonst noch?

Für allgemeine Wasserschäden, die nicht durch eine Naturkatastrophe entstehen, haftet die obligatorische Gebäudeversicherung nicht. Deshalb ist es sehr empfehlenswert, eine zusätzliche Gebäudewasserversicherung abzuschliessen. Diese deckt Schäden, die durch folgende Ursachen eingetreten sind:


  • Wenn Regenwasser oder Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach oder das offene Fenster ins Innere eingedrungen ist und beispielsweise den Parkettboden beschädigt hat.
  • Wenn wegen eines Rohrbruchs ein Wasserschaden im oder am Haus entstanden ist.
  • Wenn ein Wasserschaden durch Freilegung, Reparatur und Schliessen von geborstenen Wasser- und Gasleitungen entstanden ist. Auch dann, wenn sich die Leitungen ausserhalb des Gebäudes befinden.
  • Wenn sich ein Rückstau in der Kanalisation bildet oder Grund- und Hangwasser ins Gebäudeinnere eintritt.

Zudem sollten Sie Ihr Gebäude und damit sich selbst auch mit einer Gebäudehaftpflicht schützen. Diese kommt zum Zug, wenn direkt auf Ihrem Grundstück Personen- oder Sachschäden zustande gekommen sind und auf mangelhaften Unterhalt einer Liegenschaft zurückgeführt werden können. Beispiele von solchen Schäden können vereiste Zufahrtswege oder Schneelawinen vom Hausdach sein.


Möchten Sie noch mehr über die verschiedenen Versicherungen für Ihre Immobilie erfahren? In unserem kostenlosen Engel & Völkers Versicherungsratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen dazu und erhalten Unterstützung für Ihre optimale Versicherungsdeckung.


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