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Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Das Zuhause ist eines der grössten Symbole eines gemeinsamen familiären Lebens. Scheidungen sind nie das Ziel einer Ehe, manchmal sind sie aber unvermeidlich, was in den meisten Fällen zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft führt. Die einfachste Lösung, um einen Konflikt der gemeinsamen Vermögenswerte zu vermeiden, ist die Einigung der Ehepartner. Hier zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie zum Beispiel mit der gemeinsamen Immobilie weiterverfahren können.


Übernahme durch einen der Ehepartner

Ist der interessierte Ehepartner in der Lage die Immobilie zukünftig selbst zu finanzieren und erfüllt er die Anforderungen der Tragbarkeit der finanzierenden Bank, besteht die Möglichkeit das Objekt durch eine Abfindung vollständig zu übernehmen. In diesem Fall muss berücksichtigt werden, dass auch vorhandene Belastungen übernommen werden. Die Bonitätsprüfung für die Übernahme der Immobilie wird von der zuständigen Bank durchgeführt. Um die Höhe der Abfindung zu bestimmen, empfiehlt sich die professionelle Ermittlung des Marktwertes. Engel & Völkers steht Ihnen gerne mit einer kostenlosen und unverbindlichen Immobilienbewertung zur Verfügung. Überlegen Sie frühzeitig, ob einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte, um Kosten zu sparen.


Gemeinsamer Immobilienverkauf

Oftmals ist die alleinige Finanzierung der Immobilie für die einzelnen Ehepartner nicht möglich. Daher entscheiden sich viele in einer Scheidung für den Immobilienverkauf. Empfehlenswert ist es, hier eine neutrale Person wie einen Immobilienmakler in den Verkauf miteinzubeziehen. Hier wird die gesamte Kommunikation zwischen den Eheparteien, den Anwälten, Banken und Notariaten durch den Immobilienberater übernommen. Der realisierte Gewinn wird gleichmässig auf beide Ehepartner aufgeteilt, wenn keine andere Vereinbarung vorliegt.


Halten der gemeinsamen Immobilie

Eine weitere Möglichkeit ist das Halten der gemeinsamen Immobilie. Diese Option bietet den Vorteil, dass einer der Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben kann und sich die Kinder nicht an ein neues Umfeld gewöhnen müssen. Wichtig hierbei ist, dass sich beide Partner über die «Entschädigung» einig sind. Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung der Immobilie, was beiden Ehepartnern durch Mietzinseinnahmen finanzielle Sicherheit bietet. Da die Immobilie immer noch im Besitz von beiden Parteien ist, müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem zukünftigen Ex-Ehepartner gefragt sind.


In allen drei Fällen empfiehlt es sich mit einem Immobilienprofi zu sprechen. Wir von Engel & Völkers stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

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