Engel & Völkers Lizenzpartner Ascona > Blog > Steuervorteile geniessen beim Kauf einer Immobilie

Steuervorteile geniessen beim Kauf einer Immobilie

Ob ein charmantes Haus mit Garten oder eine schicke, moderne Eigentumswohnung – der Traum vom eigenen Heim ist in der Schweiz weit verbreitet. Doch ein Immobilienkauf geht über eine beträchtliche finanzielle Verpflichtung hinaus und bringt zahlreiche Auswirkungen mit sich. Diese sind besonders im Hinblick auf Ihre Steuerrechnung relevant.


Jahr für Jahr im März ist in der Schweiz die Steuererklärung fällig. Für die meisten Menschen eine lästige Pflicht, kann das Ausfüllen der Steuererklärung jedoch auch ungeahnte Möglichkeiten bieten. Besonders für Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften bieten sich einige Abzugsmöglichkeiten, mit denen die Steuerrechnung gesenkt werden kann. Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind oder gerade erst einen Kaufvertrag unterzeichnet haben, sollten Sie sich mit den Steuerfolgen eines Immobilienkaufs vertraut machen.


Welche Steuern fallen beim Kauf oder Verkauf einer
Immobilie an?

Ab dem Datum der notariellen Beglaubigung fallen beim Kauf einer Immobilie unterschiedliche Steuern an: Die Grundstückgewinnsteuer berechnet sich aus der Differenz vom Kauf- zum Verkaufspreis einer Liegenschaft. Sie wird aber nicht nur aufgrund des Gewinns berechnet, sondern auch anhand der Besitzdauer. Je länger die Immobilie in Besitz der Eigentümerschaft war, desto weniger Grundstückgewinnsteuer fällt durch sie an. Jeder Kanton regelt die Besteuerung unterschiedlich, daher lohnt es sich, vorher beim zuständigen Steueramt anzufragen.


Wichtig zu wissen: Die Grundstückgewinnsteuer wird von der Verkäuferschaft alleine getragen.


Zusätzlich können je nach Kanton auch die Handänderungssteuer, eine Erbschaftssteuer oder eine Schenkungssteuer erhoben werden. Diese werden auf kantonaler Ebene unterschiedlich geregelt: Gewisse Steuern fallen in manchen Kantonen an, in anderen nicht. Auch in diesem Fall lohnt es sich also, sich vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf dem Steueramt zu erkundigen.


Was ändert sich beim Ausfüllen der Steuererklärung?

  1. Die grösste Veränderung in der Steuererklärung macht der Eigenmietwert aus: Wer eine Immobilie selbst bewohnt, muss den Eigenmietwert zum steuerbaren Einkommen dazurechnen. Zu Beginn des Kaufs wird der Eigenmietwert geschätzt. Hier lohnt es sich besonders genau hinzuschauen: Prüfen Sie die Objektdaten genau und erheben Sie Einspruch, wenn Sie nicht einverstanden sind. So können Sie direkt Einfluss auf Ihre Steuerrechnung nehmen. Wenn Sie Ihre Immobilie hingegen vermiete, wird der Mietertrag zu 100 % zu Ihrem steuerbaren Einkommen dazugerechnet.

  2. Auch wenn mit dem Eigenmietwert anfänglich ein Nachteil entsteht, wird dieser durch die vielen Vorteile wieder aufgehoben. Wenn Sie Ihre Liegenschaft mit einer Hypothek finanzieren, können Sie die anfallenden Hypothekarzinsen vollumfänglich von den Steuern abziehen. Zusätzlich verschaffen die Hypothekarschulden bei der Vermögenssteuer grosse Vorteile: Wer nämlich Schulden hat, kann diese vom Vermögen abziehen und fällt so oftmals unter die Freigrenze für die Vermögenssteuer.

  3. In den meisten Kantonen können Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer Einzahlungen in den Erneuerungsfond und die Verwaltungskosten von den Steuern abziehen. Zudem können Aufwendungen, die für den Werterhalt der Liegenschaft getätigt werden, auch von den Steuern abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Maler-, Sanitär- oder Schreinerarbeiten, Serviceabonnements für die Wärmepumpe oder Entkalkungsanlage oder auch die Prämien für die Gebäudeversicherung. Es lohnt sich, jedes Jahr zu prüfen, ob die effektiven Kosten den Pauschalbetrag übersteigen. Falls ja, können Sie alle Kosten angeben und mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen bei der Steuerverwaltung einreichen.


Die Eigentumsübertragung einer Immobilie zieht also in jedem Fall steuerliche Folgen mit sich. Welche das sind, regeln die Kantone selbst. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend darüber zu informieren. Weitere Informationen finden Sie im Engel & Völkers Steuerratgeber. Wenn Sie noch Fragen haben oder die Vermittlung von spezialisierten Fachpersonen wünschen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Ascona

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr (durchgehend über den Mittag)

Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr (durchgehend über den Mittag)

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media