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Traum vom Eigenheim – die Finanzierung

In der Schweiz lebt die Mehrheit der Menschen nach wie vor als Mieter*in. Doch der Traum vom Eigenheim ist ungebrochen und damit auch die Nachfrage nach Eigentumswohnungen oder einem eigenen Haus. Eine Frage lässt den Traum vieler aber leider platzen: Wie können wir uns den Traum vom Eigenheim finanzieren?   


In der Schweiz ist die Finanzierung von Wohneigentum stark geregelt. Kaum jemand kann den Kaufpreis ohne Fremdfinanzierung zahlen und muss daher eine Hypothek bei einer Bank oder einer Versicherung aufnehmen. Doch wie kann man berechnen, ob die Bank einem die erträumte Liegenschaft finanzieren kann? Dies geht ganz einfach, wenn Sie die zwei Säulen der Eigenheimfinanzierung kennen.


1. Eigenkapital: Angespartes, Erbschaft oder Pensionskasse

Für den Kauf einer Immobilie werden immer mindestens 20 % Eigenkapital vorausgesetzt. Bei einem Immobilienpreis von 1 Million Franken müssen Sie 20 % – also 200’000 Franken – selbst aufbringen. Obwohl diese Zahl viele abschrecken mag, lässt sie sich in zwei Tranchen aufteilen.


Die eine Hälfte des Eigenkapitals muss aus eigenen flüssigen Mitteln stammen. Dazu zählen Ihr angespartes Guthaben, Guthaben aus der dritten Säule oder ein Erbvorbezug. Die andere Hälfte des Eigenkapitals darf dann aus der Pensionskasse finanziert werden, sofern Sie die Liegenschaft selbst bewohnen werden.Somit müssten Sie für eine Liegenschaft mit einem Preis von 1 Million Franken lediglich 100’000 Franken aus angespartem Guthaben oder Erbvorbezügen mitbringen.


Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Eigenheim mittels Ihres Pensionskassenguthabens zu finanzieren, haben Sie zwei Möglichkeiten:


  • Sie können Ihr benötigtes Kapital aus der Pensionskasse vorbeziehen. Dies kürzt aber Ihre Altersleistung und allenfalls auch die Risikoleistungen. Zudem müssen Sie das ausbezahlte Kapital auch versteuern.

  • Die andere Variante, Ihre Liegenschaft mit Pensionskassengeldern zu finanzieren, ist es, diese zu verpfänden. Sie nehmen das Geld nicht aus der Pensionskasse, sondern erhöhen bei Ihrem Hypothekargeber lediglich Ihre Schuld.


Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse und Ihre Bank frühzeitig, um diese Möglichkeiten zu überprüfen.


2. Tragbarkeit

Wenn Sie nun das Eigenkapital von mindestens 20 % aufbringen, wird die Tragbarkeit für eine Hypothek berechnet. Diese rechnet sich aus allen Einkommen der beteiligten Personen – bei einem Ehepaar beispielsweise werden beide Einkommen berücksichtigt.


Banken und Versicherungen können nun bis 80 % des Immobilienwerts mit zwei Hypotheken belehnen. 65 % des Kaufpreises wird mit einer ersten Hypothek finanziert und die restlichen 15 % als zweite Hypothek. Diese zweite Hypothek muss zwingend innerhalb von 15 Jahren zurückbezahlt bzw. amortisiert werden. Aus diesem Grund spielt das Einkommen eine Rolle, weil der Hypothekargeber sich absichern muss, dass Sie auch in der Lage sein werden, die Hypothekarzinsen und die Amortisation zu bezahlen.


Für die Berechnung rechnet die Bank stets mit einem hypothetischen Zins von 5 % – egal, wie tief die aktuellen Zinssätze sind. Zudem rechnet sie auch mit 1 % Wohnnebenkosten. Für eine gegebene Tragbarkeit dürfen also diese insgesamt 6 % Kosten nicht mehr als ein Drittel Ihres Haushaltsbruttoeinkommens betragen.


Sind Sie sich unsicher, ob Sie die Bedingungen für Ihre Traumimmobilie erfüllen? Oder möchten Sie unverbindlich wissen, wie teuer Ihr gewünschtes Haus maximal sein darf? Unsere Immobilienexpert*innen helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder kommen Sie im nächsten Engel & Völkers Shop vorbei – wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen!

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