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Ob ein charmantes Haus mit Garten oder eine schicke, moderne Eigentumswohnung – der Traum vom eigenen Heim ist in der Schweiz weit verbreitet. Doch ein Immobilienkauf geht über eine beträchtliche finanzielle Verpflichtung hinaus und bringt zahlreiche Auswirkungen mit sich. Diese sind besonders im Hinblick auf Ihre Steuerrechnung relevant.
Jahr für Jahr im März ist in der Schweiz die Steuererklärung fällig. Für die meisten Menschen eine lästige Pflicht, kann das Ausfüllen der Steuererklärung jedoch auch ungeahnte Möglichkeiten bieten. Besonders für Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften bieten sich einige Abzugsmöglichkeiten, mit denen die Steuerrechnung gesenkt werden kann. Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind oder gerade erst einen Kaufvertrag unterzeichnet haben, sollten Sie sich mit den Steuerfolgen eines Immobilienkaufs vertraut machen.
Ab dem Datum der notariellen Beglaubigung fallen beim Kauf einer Immobilie unterschiedliche Steuern an: Die Grundstückgewinnsteuer berechnet sich aus der Differenz vom Kauf- zum Verkaufspreis einer Liegenschaft. Sie wird aber nicht nur aufgrund des Gewinns berechnet, sondern auch anhand der Besitzdauer. Je länger die Immobilie in Besitz der Eigentümerschaft war, desto weniger Grundstückgewinnsteuer fällt durch sie an. Jeder Kanton regelt die Besteuerung unterschiedlich, daher lohnt es sich, vorher beim zuständigen Steueramt anzufragen.
Wichtig zu wissen: Die Grundstückgewinnsteuer wird von der Verkäuferschaft alleine getragen.
Zusätzlich können je nach Kanton auch die Handänderungssteuer, eine Erbschaftssteuer oder eine Schenkungssteuer erhoben werden. Diese werden auf kantonaler Ebene unterschiedlich geregelt: Gewisse Steuern fallen in manchen Kantonen an, in anderen nicht. Auch in diesem Fall lohnt es sich also, sich vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf dem Steueramt zu erkundigen.
Die Eigentumsübertragung einer Immobilie zieht also in jedem Fall steuerliche Folgen mit sich. Welche das sind, regeln die Kantone selbst. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend darüber zu informieren. Weitere Informationen finden Sie im Engel & Völkers Steuerratgeber. Wenn Sie noch Fragen haben oder die Vermittlung von spezialisierten Fachpersonen wünschen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter.
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