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Wer eine Immobilie kauft, benötigt immer auch eine Anpassung der Versicherung. In vielen Kantonen ist beispielsweise eine Gebäudeversicherung Pflicht, jedoch übernimmt diese nicht alle Schäden, die beispielsweise von Naturkatastrophen herrühren.
Wer im Versicherungsdschungel den Durchblick behält, kann sich glücklich schätzen. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer haben einmal eine obligatorische Gebäudeversicherung abgeschlossen, wissen aber gar nicht mehr genau, welche Schäden abgedeckt sind. Wir führen Sie durch diesen Versicherungsdschungel, damit Sie überprüfen können, ob Ihr Eigenheim genügend versichert ist oder nicht.
Ausser in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist eine Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarereignisse in allen restlichen Kantonen Pflicht, wenn Sie eine Liegenschaft besitzen. Doch wann zahlt die Gebäudeversicherung und welches Schadenereignis ist nicht gedeckt?
Als Elementarereignis werden Naturkatastrophen oder Schäden durch Naturkräfte gezählt, wie z. B. Hochwasser, Sturmschäden, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch. Was in der kantonalen Gebäudeversicherung aber fehlt, ist der Versicherungsschutz bei Schäden durch ein Erdbeben – ausser im Kanton Zürich. Vielen Versicherten ist dies nicht bewusst. Aus diesem Grund ist es wichtig die Versicherungen zu überprüfen und allenfalls fehlende Deckungen durch eine private Zusatzversicherung einzuschliessen.
Obwohl die obligatorische Gebäudeversicherung doch schon viele der schlimmsten Katastrophen abdeckt, sind Wasserschäden, die nicht auf einen Sturm oder auf Hochwasser zurückgehen, nicht abgedeckt. Doch auch Grundwasser, das in den Keller eindringt, ein Leitungsbruch oder Rückstau in der Kanalisation können erhebliche Schäden am Gebäude bewirken. Aus diesem Grund sollten Sie abklären, ob Sie gegen solche Wasserschäden versichert sind, und sich allenfalls über eine nötige Deckung informieren.
Haben Sie viel Geld in die Gestaltung Ihres Gartens investiert und eine echte Wohlfühloase mit Pool, Sitzplätzen oder kunstvoll angelegten Teilbereichen erschaffen? Dann lohnt sich auch der Abschluss einer Umgebungsversicherung, denn die Gebäudeversicherung umfasst nur die Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie beispielsweise ein Wintergarten oder eine Loggia. Alles andere gehört zur Umgebung und benötigt einen zusätzlichen Versicherungsschutz.
Zu guter Letzt ist eine umfassende Hausratversicherung zentral, um im Schadenfall gut abgesichert zu sein. Diese Versicherung deckt das private Hab und Gut bei Diebstahl und Elementarschäden ab, wie zum Beispiel Möbel, Elektronikgeräte oder auch Kleider und Schmuck. Wichtig ist, die verschiedenen Versicherungsanbieter zu vergleichen und eine genügend hohe Versicherungssumme abzudecken – denn ein Feuerschaden kann das gesamte Hab und Gut zerstören. Zudem können die Versicherungen auch beim Selbstbehalt unterschiedliche Bedingungen haben, weshalb sich ein Vergleich lohnt.
Bei Sturmschäden beispielsweise können sowohl die Gebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung Schäden abdecken. Je nach dem, ob der Schaden ein bewegliches Objekt, wie beispielsweise Ihren Grill, oder feste Gebäudebestandteile betrifft, übernimmt entweder die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung den Schaden. Genau deshalb ist es wichtig umfassend versichert zu sein, damit Sie in allen möglichen Schadenfällen gut abgesichert sind.
Benötigen Sie Hilfe? Unsere Immboilienberater:innen stehen Ihnen gerne zur Seite und leiten Sie an die entsprechenden Versicherungsprofis weiter.
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