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Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf?

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, sollte sich gut über die anfallenden Kosten informieren. Denn auch wenn Sie Ihre Immobilie ohne einen Makler verkaufen: Kosten wie die Notariatsgebühren oder die Handänderungssteuer müssen Sie trotzdem tragen. Welche das genau sind, erfahren Sie hier.   


Eine Immobilie zu verkaufen ist gar nicht so leicht. Die meisten Verkäufer*innen möchten die Liegenschaft mit Gewinn verkaufen und vergessen oft dabei die anfallenden Kosten, welche den Gewinn schmälern können. Wir haben für Sie hier eine Übersicht der Kosten beim Immobilienverkauf zusammengestellt:


1. Notariatskosten

Beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken wird der Kaufvertrag von einem Notariat errichtet und beurkundet. Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung veranlasst der Notar auch die Eintragung ins Grundbuch. Diese Notariatsarbeiten kosten selbstverständlich Geld, jedoch in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich viel. Im Kanton Zürich beispielsweise werden 0,1 Prozent des Kaufpreises fällig, in Bern dagegen sind es 0,5 Prozent. Im Normalfall werden die Notariatskosten unter der Käuferschaft und der Verkäuferschaft hälftig aufgeteilt.


2. Handänderungssteuer

Diese Steuer wird generell bei der Übertragung einer Immobilie fällig, allerdings nicht in allen Kantonen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Gewinn oder Verlust erzielt haben mit dem Verkauf der Liegenschaft. Für Immobilienübertragungen in den Kantonen Aargau, Schwyz, Zug und Zürich gibt es daher keine Handänderungssteuer. Doch wie hoch fällt die Handänderungssteuer nun in den anderen Kantonen aus? Im Durchschnitt sind es ca. 1,5 Prozent des Verkaufspreises, wie z. B. im Kanton Luzern. Informieren Sie sich aber am besten direkt bei der Steuerbehörde Ihrer Gemeinde, um die Kosten genau abschätzen zu können.


3. Grundbuchgebühr

Wenn nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrags der Eintrag ins Grundbuch erfolgt, wird eine Grundbuchgebühr fällig. Auch bei diesen Kosten gibt es kantonal sehr grosse Unterschiede. Durchschnittlich sind es ungefähr 0,5 Prozent des Kaufpreises und wie auch bei den Notariatskosten teilen sich in der Regel beide Parteien diese Gebühr.


4. Schuldbrief

Wenn auf einer Liegenschaft eine Hypothek lastet, wird ein Schuldbrief erstellt, der eine Art Sicherheit für die Bank des Käufers bildet. Sollte die Besitzerin oder der Besitzer irgendwann mal die Hypothek nicht mehr bezahlen können, darf die Bank das entsprechende Grundstück verpfänden. Die Kosten für die Erstellung des Schuldbriefs trägt einzig und allein die Käuferschaft. Wenn aber bereits ein Schuldschein vorliegt, kann es sich lohnen, diesen ggf. zu übernehmen. Dies könnte auch bei der Preisverhandlung während des Verkaufs angesprochen werden.


5. Grundstückgewinnsteuer

Für die Verkäuferschaft fällt dagegen die Grundstückgewinnsteuer an, welche je nach Kanton und nach Wertzuwachs der Immobilie entsprechend hoch ausfallen kann. Zentral ist dabei die Differenz vom Kaufpreis zum Verkaufspreis. Zudem spielt es für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer auch eine Rolle, wie lange Sie die Immobilie besessen haben. Je kürzer die Besitzdauer, desto höher die Grundstückgewinnsteuer.


In einigen besonderen Fällen wie Erbgang, Eigentumsübertragungen unter Familienangehörigen oder Verkauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben oder fällt ganz weg. Achtung: Beim Verkauf von einer selbstgenutzten Liegenschaft fällt die Grundstückgewinnsteuer nur dann weg, wenn Sie innerhalb einer gesetzlichen Frist eine andere Liegenschaft erwerben und dort bis an Ihr Lebensende wohnen.


6. Maklerprovision

Wenn Sie Ihre Liegenschaft in die Hände unserer Expert*innen legen möchten, fällt zusätzlich zu den übrigen Kosten noch die Maklerprovision an. Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt Verhandlungssache. Obwohl viele Verkäufer*innen die Kosten für die Maklerprovision scheuen, können diese im Endeffekt mit einem höheren Verkaufspreis wieder herausgeholt werden. Unsere Immobilienberater*innen wissen, wie Sie den besten Preis erzielen können, damit Sie beim Verkauf den optimalen Gewinn herausholen können.


Wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf Ihrer Liegenschaft. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!

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