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Immobilienerwerb in der Schweiz als Ausländer – kennen Sie den rechtlichen Rahmen?

Um die Konkurrenz am attraktiven Schweizer Immobilienmarkt durch ausländische Zuziehende und Investoren gering zu halten, existieren seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gesetzliche Schutzbestimmungen für hiesige Immobilien. Das wichtigste in diesem Zusammenhang zu nennende Gesetz, das umgangssprachlich als Lex Koller bezeichnet wird, besteht seit 1983. Gerade wenn Sie als ausländischer Kaufinteressent Schweizer Immobilien im Blick haben, sollten Sie mit den wichtigsten Aspekten dieses Gesetzes vertraut sein. Engel & Völkers Wohnen Schweiz veranschaulicht Ihnen im Lex Koller-Ratgeber, welche Personenkreise betroffen sind und inwiefern die Nutzung der Immobilie dabei eine Rolle spielt.

 Luzern
- Immobilienkauf in der Schweiz als Ausländer

Grundsätzlich greift Lex Koller gleichermaßen für jeden Ausländer, dessen ständiger Wohnsitz sich nicht in der Schweiz befindet. Auch falls Sie zwar in der Eidgenossenschaft wohnhaft sind, aber keine Niederlassungsbewilligung oder Staatsbürgerschaft eines EU- oder EFTA-Staates vorweisen können, fallen Sie in den Rahmen des Gesetzes. Demnach benötigen Sie für den Kauf einer Immobilie, die zur Wohnnutzung vorgesehen ist, eine offizielle Bewilligung. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke, auf denen Sie die Errichtung eines bewilligungspflichtigen Gebäudes planen, die binnen eines Jahres realisiert werden soll.

Ausnahmen: In diesen Fällen dürfen Sie als Ausländer Schweizer Immobilien kaufen

Lex Koller kennt eine Reihe von Sondersituationen, in denen auch Ausländern freies Erwerbsrecht zusteht: Möchten Sie die zu kaufende Immobilie ausschließlich gewerblich nutzen, erlischt die Bewilligungspflicht. Auch als Pendler oder Erwerbstätiger mit grenzüberschreitendem Arbeitsweg ist es Ihnen gestattet, einen Zweitwohnsitz innerhalb der Schweiz bewilligungsfrei zu erwerben. Besteht ein direkter räumlicher Zusammenhang zwischen einer Gewerbe- und einer Wohnimmobilie, haben Sie ebenfalls keine Bewilligung vorzuweisen. Da die Umsetzung von Lex Koller den einzelnen Kantonen obliegt, existieren lokal teilweise bewilligungsbefreite Liegenschaften, deren Gesamtgrundstücksgröße und Wohnfläche jedoch limitiert sind.

Möchten Sie eine Immobilie in der Schweiz kaufen, sind sich aber nicht sicher, ob Sie der Bewilligungspflicht von Lex Koller unterliegen, oder haben Ihre Traumwohnung oder das perfekte Einfamilienhaus noch nicht gefunden? Machen Sie sich unser breites Fachwissen zu Nutze – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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