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Immobilienverkauf innerhalb der Familie: Was ist zu beachten?

Ein Haus oder eine Wohnung in Zürich oder dem Zürcher Umland ist eine wertvolle Kapitalanlage und bietet ein hohes Mass an Komfort. Mit dem fortschreitenden Alter des Eigentümers ist der Immobilienbesitz jedoch auch mit wichtigen Überlegungen verbunden. Viele Hausbesitzer möchten ihre Wohnsituation im hohen Alter verändern - etwa mit dem Umzug in ein Pflegeheim oder in eine kleinere Wohnung. Im Zuge des Verkaufs stellt sich häufig die Frage, ob die Immobilie möglicherweise an ein Familienmitglied veräussert werden kann, ob die Vermarktung an externe Interessenten vorzuziehen ist oder ob auch eine Schenkung in Frage kommt. Die Immobilienmakler von Engel & Völkers Region Zürich informieren und beraten Sie, um Sie bestmöglich mit den Vor- und Nachteilen der möglichen Alternativen vertraut zu machen und Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.


Ihre Immobilie in Zürich ohne Gegenleistung übertragen: Die Schenkung

Eine grundsätzliche Möglichkeit der Immobilienübertragung innerhalb der Familie besteht in der Schenkung. Dabei überträgt der Liegenschaftsbesitzer sein Haus oder seine Wohnung ohne finanzielle Gegenleistung an ein Mitglied der Familie. Für Nachkommen kann dies teure Folgen haben: Weitere Erben müssen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich erhalten, da die Schenkung andernfalls als Erbvorbezug angerechnet wird. Dies dient der Gleichberechtigung aller Erben und ist daher unbedingt zu beachten. Um keinen Nachteil zu riskieren, sollten Sie sich vor der Entscheidung zu einer Schenkung umfangreich über die Gesetzeslage informieren. Engel & Völkers - Ihr Immobilienmakler in Zürich berät Sie und leitet Sie gerne an Fachexperten weiter!

 Zürich
- Diese Entscheidung birgt ein gewisses Konfliktpotenzial, weshalb Sie gegebenenfalls auch den Verkauf an einen externen Interessenten nicht ausklammern sollten.

Immobilienverkauf innerhalb der Familie unter dem Marktwert: Darauf sollten Sie achten

Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Zürich unter dem Marktwert an ein Familienmitglied zu verkaufen ist möglich, wenn Sie einem Ihrer Erben einen finanziellen Vorteil bieten möchten. Verkaufen Sie Ihre Immobilie beispielsweise für 1,5 Millionen Franken, obwohl der tatsächliche Marktwert 2 Millionen Franken beträgt, gilt der Differenzbetrag als Geschenk an Ihr Kind. Daher handelt es sich bei einem Liegenschaftsverkauf unter Marktwert um eine gemischte Schenkung. Auch in diesem Fall muss eine Ausgleichszahlung erfolgen, wenn weitere Erben vorhanden sind - ansonsten wird die Differenz als Erbvorbezug gerechnet.


Wenn Sie die Ausgleichspflicht erlassen möchten, können Sie dies vertraglich festlegen. Das Erbe wird dann zu gleichen Teilen an alle Berechtigten verteilt. Das bedeutet selbstverständlich, dass das Kind, welches Ihre Immobilie erhalten hat, insgesamt den grössten Teil Ihres Vermögens erbt. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie sich daher ausreichend mit Ihrer Familie absprechen.


Der Verkauf an einen externen Interessenten: Oftmals die gerechteste und einfachste Lösung

Wie gelesen, kann der Verkauf oder die Schenkung einer Immobilie mit zahlreichen Implikationen verbunden sein, die zu einer ungleichen Verteilung des Vermögens zwischen mehreren Erben führen. Potenzielle Pflichtteilsverletzungen wiegen gerade aufgrund der Tatsache besonders schwer, da Häuser und Wohnungen in vielen Konstellationen einen Grossteil der zu vererbenden Vermögenswerte ausmachen; etwaige Ansprüche auf Ausgleichszahlungen können den Begünstigten vor unerwünschte Herausforderungen stellen. Die Frage, ob den Kindern und anderen Nachkommen mit dem damit einhergehenden Konfliktpotenzial ein Gefallen getan ist, stellt sich also insbesondere in komplexen Erben-Konstellationen. Nach der Erfahrung unserer Immobilienmakler in Zürich stellt es nicht wenige Begünstigte vor gewisse Herausforderungen, entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten.


Um also sowohl das Risiko für mögliche Streitfälle als auch den Aufwand einer gerechten Vermögensverteilung im Kontext des Immobilienübertrags zu minimieren, entscheiden sich viele Eigentümer letztlich für den Verkauf an Dritte. Nicht nur ist beim marktwertgerechten Verkauf in der Regel ein attraktiverer Erlös zu erzielen, auch lässt sich dieser verhältnismässig unkompliziert an die späteren Erben verteilen. Auch eröffnet diese Option ein höheres Mass an finanzieller Flexibilität, da das Vermögen nicht länger im Immobilieneigentum gebunden ist und in der Folge auch für andere Investitionen genutzt werden kann.

 Zürich
- Unsere Immobilienmakler beraten Sie ausführlich zu Ihrer individuellen Situation, damit Sie die passende Lösung für Ihre Immobilie finden können - für Sie Selbst und Ihre Familie.

Immobilienmakler Engel & Völkers rät: rechtliche Beratung einholen

Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Zürich ist für Sie sicherlich von hohem emotionalen Wert. Die Entscheidung, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll, wenn Sie sich verkleinern oder die Liegenschaft aus anderen Gründen zu Lebzeiten übertragen möchten, sollte daher mit professioneller Unterstützung getroffen werden. Um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen und die geltenden Gesetze zu berücksichtigen, ist es ratsam, sich an einen Fachexperten zu wenden. Kontaktieren Sie unsere Immobilienmakler in Zürich, um eine weiterführende Beratung zu erhalten - wir vermitteln Sie gerne! 


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