Ein Hausbau ist ein grosses Projekt. Dabei spielt es versicherungstechnisch keine Rolle, ob Sie einen Neubau oder einen Umbau planen – Schäden können in jeder Bauphase entstehen. Doch welche Versicherungen benötigen Sie genau während der Bauzeit? Wir bieten Ihnen einen Leitfaden, damit Sie für Ihr Bauprojekt den optimalen Versicherungsschutz erhalten.
Auf Baustellen arbeiten viele verschiedene Menschen miteinander. Oft herrscht Zeitdruck, weil eine Bauphase erst nach Abschluss einer anderen begonnen werden kann. Da kann eine kleine Unachtsamkeit schnell zu einem verhängnisvollen Unfall oder Schaden am Gebäude führen, was die Bauherrschaft in eine finanzielle Notlage bringen kann. Um solche unvorhergesehenen Ereignisse abzusichern, brauchen Sie während der Bauphase einen guten Versicherungsschutz.
Während der Bauphase kann das Bauwerk beispielsweise durch einen Unfall beschädigt oder komplett zerstört werden. Um die entstehenden Kosten zu decken, ist in den meisten Kantonen eine Gebäudeversicherung Pflicht, denn sie deckt Feuer- und Elementarschäden ab. Doch der Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Neu- oder Umbau auch bei der Gebäudeversicherung angemeldet wurde. Dies bedeutet, dass Sie sich noch vor Beginn der Bauphase bei Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung anmelden sollten, um von Anfang an den Elementarschutz für das Gebäude zu erhalten. Ist in Ihrem Wohnkanton die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch, ist es trotzdem sehr empfehlenswert, eine solche privat abzuschliessen.
Nach Vollendung der Bauphase wird eine Schätzung des Neubaus bzw. Umbaus vorgenommen und die Versicherung mit dem erhöhten Versicherungswert als normale Gebäudeversicherung fortgeführt.
Schäden können nicht nur am entstehenden Gebäude eintreten, sondern auch an der Umgebung. Wenn beispielsweise das Nachbargrundstück aufgrund der Bauarbeiten beschädigt wird, ist die Bauherrschaft verpflichtet, diese Kosten zu decken. Um solche Schäden zu versichern, benötigen Sie deshalb auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Diese Versicherung deckt beispielsweise folgende mögliche Schäden ab:
Für solche und ähnliche Schäden übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung begründete Ansprüche aus Personen- und Sachschäden.
Bei einem Neubau sind diverse Bauunternehmen beteiligt – vom Küchenbauer, Bodenleger, Sanitär oder Elektriker und vielen mehr. Wenn nun beispielsweise ein Monteur aus Nachlässigkeit einen Schaden an bereits vollendeten Arbeiten gemacht hat, springt die Bauwesenversicherung ein. Doch nicht nur Schäden durch Menschen, sondern auch beispielsweise durch heftige Regenfälle oder eine undichte Leitung sind mit dieser Versicherung abgedeckt.
Und nicht zuletzt werden leider oft bereits montierte Küchenapparate, andere bereits montierte Bauteile oder Werkzeuge und Maschinen der Bauunternehmen gestohlen. Die Bauwesenversicherung deckt auch Diebstahl und Vandalenakte ab.
Wenn alle Bauarbeiten abgeschlossen wurden und Sie in Ihr neues Haus einziehen dürfen, gibt es nebst der herkömmlichen Gebäude- und Hausratversicherung auch andere Zusatzversicherungen, die absolut zu empfehlen sind. Wussten Sie, dass die obligatorische Gebäudeversicherung Schäden infolge ausgetretenen Wassers aus Leitungen nicht abdeckt? Für solche und andere Fälle gibt es folgende Versicherungen:
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