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Vermieter sollen an CO₂-Abgabe beteiligt werden

Einen Teil der Teuerung bei Heizöl und Erdgas macht die CO₂-Abgabe aus, die seit 2021 anfällt. Pro Tonne Emission schlagen aktuell 30 Euro zu Buche. Ab 2023 sollen es 35 Euro sein. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Erklärtes Ziel: den Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit die Emissionen im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren. 


Da es kompliziert wäre, die Emissionen jedes einzelnen Mieters zu erfassen und zu besteuern, wird die Abgabe bereits beim Einkauf von Öl und Gas auf den Preis aufgeschlagen. Zurzeit zahlen also die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die über eigene Heizungsanlagen verfügen, die CO₂-Abgabe. Als Vermieter können sie sie aber über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. 


Änderung in Aussicht gestellt


Das wird wohl bald anders. Vermieter sollen die Mehrkosten künftig nur noch anteilig weitergeben können. Der Gedanke dahinter: Mieter können zwar durch energieeffizientes Heizen die Emissionen beeinflussen. Jedoch können sie nichts für die Qualität der Heizungsanlage und der Wärmedämmung an sich. Das ist Sache der Eigentümer.

 St. Gallen
- Mehrfamilienhaus in der Sonne

Darum haben Wirtschafts- und Bauministerium ein Stufenmodell für Wohngebäude erarbeitet, das regelt, unter welchen Umständen Eigentümer künftig einen Teil der Emissionsabgabe selbst tragen müssen. Die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter soll davon abhängig sein, wie viel CO₂ das Gebäude insgesamt jährlich pro Quadratmeter ausstößt: je geringer die Kohlendioxid-Emissionen, desto niedriger auch der Kostenanteil des Vermieters.


Die Spanne soll von 0 Prozent (bei weniger als fünf Kilogramm Ausstoß pro Jahr) bis zu 90 Prozent reichen (bei mehr als 45 Kilogramm Ausstoß pro Jahr). Beim Mieter verbleiben also je nach Einstufung des Gebäudes zwischen zehn und 100 Prozent der CO₂-Abgabe.


Zwischenlösung könnte hälftige Teilung sein


Das Stufenmodell soll am 16. März im Bundeskabinett beraten werden. Allerdings ist dennoch fraglich, ob die neue Regel wie im Koalitionsvertrag angekündigt am 1. Juni 2022 in Kraft treten kann. Denn dafür müssten alle Gebäude entsprechend klassifiziert sein, was in der verfügbaren Zeit wohl kaum gelingen kann. Als Zwischenlösung könnten die erhöhten Kosten durch den CO₂-Preis ab Juni hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. 


Für Büros und andere gewerblich genutzte Flächen gibt es übrigens noch keine Modelle zur Aufteilung des CO₂-Preises. (25.2.22)

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