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Informationen zum Kauf von Immobilien in der Schweiz durch Ausländer

Spielen Sie mit dem Gedanken in der Schweiz eine Immobilie zu erwerben? In unserem neusten Ratgeber zum "Erwerb von Grundstücken und Wohneigentum in der Schweiz durch Ausländer" finden Sie hilfreiche Informationen zur aktuellen Rechtslage (Stand: April 2015).

Bereits seit 1961 kennt die Schweiz Gesetze, die den Kauf von Grundstücken und Wohneigentum durch Ausländer gesetzlich einschränken. Seit 1997 sind sie unter dem Namen "Lex Koller" bekannt. Das Gesetz ist auf Bundesebene erlassen und somit gesamtschweizerisch anwendbar. Für verschiedene Kantone gibt es sogenannte Kontingente. Jährlich dürfen 1'500 Ferienwohnungen an "Ausländer" verkauft werden, wobei der Anteil in den Kantonen unterschiedlich ist. Vor allem im Kanton Graubünden gibt es ein hohes Kontingent.

Wir beraten Sie gerne persönlich welche Immobilien Personen im Ausland erwerben können, welche Ausnahmen bestehen und wie in der Praxis das Lex Koller Gesetz umgesetzt wird. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch in unserem Shop.


> Zum "Lex Koller" Ratgeber

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