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Neues Energiegesetz bietet neue Möglichkeiten

Die Schweiz hat ein klares Ziel vor Augen: Bis zum Jahr 2050 ist sie klimaneutral und wird unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden mehrere Gesetze erlassen. Für Hauseigentümer*innen bedeuten die neuen Gesetze zum Teil massgebliche Veränderungen bei der Wärmedämmung und den Heizsystemen.


Öl- und Gasheizungen verursachen rund 40 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen. Der Bund und die Kantone haben deshalb Gesetze erlassen, damit diese herkömmlichen Heizsysteme bis spätestens 2050 verschwinden.


Neues Energiegesetz im Kanton Zürich

Die jüngste Gesetzesanpassung wurde im Kanton Zürich am 28. November 2021 durchgeführt. Kern des neuen Zürcher Gesetzes ist folgender Abschnitt: «In bestehenden Bauten müssen beim Ersatz des Heizkessels ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt werden.» Doch was bedeutet dies nun genau für Eigentümer*innen, die Immobilien im Kanton Zürich besitzen?


Ist die alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr funktionstüchtig, dann muss auf ein erneuerbares Heizsystem umgerüstet werden. Je nach Alter und Zustand des Gebäudes ist dies in der Praxis aber gar nicht so einfach. Für Stockwerkeigentümer*innen ist die Lage noch komplexer: Die Kosten und der organisatorische Aufwand rund um den Ersatz der Heizungsanlage sind beachtlich. Zudem sind bei einem Mehrfamilienhaus zugleich alle Eigentümer*innen betroffen und je nach persönlicher Situation birgt die Frage nach dem geeigneten Heizsystem auch ein grosses finanzielles Risiko.


Was können Sie als Eigentümer*in einer älteren Immobilie also tun?


  1. Wägen Sie sorgfältig ab, welche erneuerbaren Heizsysteme für Sie in Frage kommen und wie Sie die Umrüstung finanzieren werden.
  2. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Sanierung, denn wenn die alte Heizung in den kalten Wintermonaten aussteigt, kann die Situation sehr belastend sein.
  3. Machen Sie sich auch Gedanken über einen allfälligen Verkauf der Immobilie. Bei der aktuellen Marktlage wäre ein Verkauf der Liegenschaft oft die gewinnbringendere Alternative.


Heizungssanierung, aber mit welchem System?

Wenn Sie die Liegenschaft behalten möchten, ist es ratsam, sich genau über die verschiedenen Möglichkeiten der Heizungssanierung zu informieren. Je nach Kanton reicht auch noch eine Wärmedämmung und der Ersatz des Heizsystems kann damit noch einige Jahre hinausgezögert werden. Der Moment, wo Sie die Heizung mit einem neuen System ersetzen müssen, wird aber unausweichlich kommen. Daher lohnt es sich, sich bereits jetzt mit den verschiedenen Möglichkeiten vertraut zu machen. In unserem Ratgeber Heizungssanierung erhalten Sie einen soliden Gesamtüberblick und Antworten auf folgende Fragen:


  1. Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?
  2. Was ist die GEAK-Klassifizierung?
  3. Welche Liegenschaften sind vom Energiegesetz betroffen?
  4. Wie berechne ich die Energiekennzahl?
  5. Welche Heizsysteme gibt es?
  6. Welche Sanierungsmöglichkeiten habe ich?


Brauchen Sie Unterstützung zum Thema Heizungssanierung, Kosten-Nutzen-Berechnung oder eine Gegenüberstellung zu einem möglichen Verkauf? Unsere Immobilienexpert*innen beantworten Ihre Fragen gerne. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie spontan im nächsten Engel & Völkers Shop vorbei. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

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