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Welche Nebenkosten muss der Mieter tragen?
Die Berechnung der Nebenkosten sorgt bei Vermietern oftmals für Verwirrung und stellt eine grosse Herausforderung dar. So ist nicht für jeden klar, welche Nebenkosten dem Mieter auferlegt werden dürfen. Unter Nebenkosten versteht man Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die mit dem unmittelbaren Gebrauch der Mietsache zusammenhängen.
Dazu zählen unter anderem die Kosten für:
• Hauswart
• Treppenhausreinigung
• Allgemeinstrom
• Abonnementsgebühren für Kabelanschluss Radio/TV
• Garten- und Umgebungspflege und Schneeräumung
• Serviceabonnement Lift
• Abwassergebühren und Kehrichtabfuhr
• Heizung (inklusive Reinigung, Wartung und Versicherungsprämie)
• Kalt- und Warmwasser
• Verwaltung (Pauschale von ca. 3 % der Nebenkosten)
Unzulässige Nebenkosten sind beispielsweise:
• Reparaturen
• Investitionen
• Grundsteuern
• Öffentliche Abgaben und Erschliessungsgebühren
• Gebäudeversicherungsprämien
Ihr Engel & Völkers Team Wallisellen
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