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Mit dem Eigenheim Steuern sparen

Wer eine Immobilie besitzt, kann in der Schweiz Steuern sparen. Mit unseren Tipps für eine optimale Steuerersparnis erfahren Sie, welche Abzüge geltend gemacht werden können.


Ende März läuft die offizielle Frist für die Einreichung der Steuererklärung ab. Egal, ob Sie die Steuererklärung dem Profi überlassen oder sie selber ausfüllen – als Eigenheimbesitzer*in ist es wichtig, dass Sie alle Optimierungsmöglichkeiten kennen.  


1. Unterhalts- und Instandsetzungskosten

Werterhaltende Arbeiten und Unterhaltskosten dürfen immer von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Malerarbeiten, ein neues Dach oder der Ersatz des kaputten Kühlschranks. Haben Sie einen Neubau gekauft und müssen noch keine werterhaltenden Arbeiten vornehmen? Bei Immobilien, die jünger als 10 Jahre alt sind, können 10 % des Eigenmietwerts als Pauschalabzug abgezogen werden. Für ältere Liegenschaften sind es üblicherweise 20 %. Wenn Sie aber viele Renovationsarbeiten getätigt haben, lohnt sich immer eine Gegenüberstellung von den effektiven Kosten zum Pauschalabzug.


Aber Achtung: Sobald eine Ausgabe, wie beispielsweise eine grössere Küche, den Wert der Liegenschaft erhöht, kann der Betrag nicht von den Steuern abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt jedoch: Dient die wertvermehrende Ausgabe der Umwelt und werden damit Energiekosten gesenkt, ist der Steuerabzug möglich.


2. Versicherungsprämien, Verwaltungskosten, Erneuerungsfonds

Je nach Kanton können auch die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung, für Sachversicherungen und für die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung abgezogen werden. Wenn Sie Stockwerkeigentum besitzen, können Sie auch die Einzahlungen in den Erneuerungsfonds als Abzug geltend machen. Da die kantonalen Unterschiede aber doch stark variieren, lohnt es sich, die Wegleitung Ihrer Steuererklärung genau durchzulesen und gegebenenfalls beim Steueramt direkt nachzufragen.


3. Eigenmietwert und Hypothekarzinsen

Bei selbstbewohntem Wohneigentum wird der Eigenmietwert der Immobilie zum steuerbaren Einkommen dazugerechnet. Der Eigenmietwert wird periodisch geschätzt und beträgt ca. 60–70 % des jährlichen Betrags, den ein Mieter zahlen würde. Dafür dürfen die Hypothekarzinsen aber zu 100 % von den Steuern abgezogen werden. Bei den seit Jahren tiefen Zinsen gleichen die Schuldzinsen den Eigenmietwert aber nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, alle möglichen Abzugsmöglichkeiten zu nutzen, damit dieses fiktive Einkommen die Steuerrechnung nicht zu sehr erhöht.


Möchten Sie sich vertiefter mit dem Thema Steueroptimierung auseinandersetzen, finden Sie im kostenlosen Steuerratgeber von Engel & Völkers weitere Informationen.


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