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Steuern in Zusammenhang mit Immobilien: Ratgeber zur Situation in der Schweiz

In der Schweiz herrschen einige steuerliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Immobilien, womit sich die Situation in der Schweiz von der in den europäischen Nachbarländern unterscheidet. Ohne Beratung einer qualifizierten Fachperson können die komplexen Ausprägungen des Steuergesetzes schnell unübersichtlich werden. Um Sie bestmöglich zu informieren, hat Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Wohnen Schweiz diesen Ratgeber für Sie erstellt, der einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Steuern im Zusammenhang mit Immobilien gibt.

 Zermatt
- gestapelte Münzen mit Häusern

Immobilien verkaufen in der Schweiz: Die Grundstücksgewinnsteuer
Für alle Steuern, die im Zusammenhang mit Immobilien anfallen gilt zunächst, dass die entsprechende Steuer „am Ort der gelegenen Sache“ erhoben wird. Dies bedeutet, dass Sie Gelder an den Kanton beziehungsweise die Gemeinde abführen müssen, in der sich die Immobilie befindet. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung, eine Villa oder ein Grundstück in der Schweiz verkaufen. Gelingt es Ihnen, dabei einen Gewinn im Vergleich zum ursprünglichen Kaufpreis zu erzielen, wird auf diesen Gewinn die Grundstücksgewinnsteuer erhoben. Die Höhe der Steuer wird vom zuständigen Steueramt berechnet und hängt dabei unter anderem vom jeweiligen Kanton, der Gewinnsumme und der Dauer des Eigentums ab. In einigen Fällen kann die Steuer aufgeschoben werden, etwa dann, wenn Sie vom Erlös des Verkaufs eine neue Immobilie erwerben oder es sich bei der verkauften Immobilie um einen Erbfall handelt. In solchen Sondersituationen entsteht eine sogenannte latente Steuerschuld, die beim erneuten Verkauf der Immobilie zu begleichen ist.
Auch bei einem Eigentümerübertrag ohne konkreten Verkauf kennt das Steuergesetz eine eigene Steuer: die sogenannte Handänderungssteuer. Insbesondere hier ist auf die individuelle Auslegung der einzelnen Kantone zu achten, die teilweise auch Erbschafts- oder Schenkungssteuern vorsehen. Ob und wie hoch die Grundstücksgewinnsteuer oder die Handänderungssteuer für Ihre Transaktion ausfallen wird, ermittelt Engel & Völkers Wohnen Schweiz gerne im Rahmen einer fachkompetenten Beratung für Sie.

Steuern im Zusammenhang mit dem Betrieb der Immobilie
Auch wenn Sie eine Immobilie halten und auf unterschiedliche Arten nutzen, fallen laut Schweizer Steuergesetz diverse Steuern je nach individueller Situation an. So wird jede Liegenschaft in Privatbesitz, sofern nicht hypothekarisch belastet, als Vermögenswert aufgefasst, auf den die Vermögenssteuer erhoben wird. Zusätzlich existiert eine Liegenschaftssteuer, die jeder Immobilieneigentümer in Abhängigkeit vom Verkehrswert der Immobilie zu begleichen hat.

In vielen Fällen kommt die Einkommenssteuer hinzu, die sowohl auf Ebene des Bundes als auch von Kantonen und Gemeinden erhoben wird: In erster Linie fallen darunter erzielte Mieterträge oder Pachten. Aber auch dann, wenn Sie selbst die Immobilie bewohnen, sieht das Steuergesetz die Zahlung der Einkommenssteuer vor: Sie wird dann ausgehend vom sogenannten „Eigenmietwert“ erhoben, da das Gesetz davon ausgeht, dass das Vermietungs-Potential der Immobilie dem Eigentümer und Bewohner als quasi-Einkommen zugutekommt. Dieser Eigenmietwert wird entweder vom verantwortlichen Steueramt errechnet, wobei die üblichen Kriterien wie Größe oder Lage der Liegenschaft einbezogen werden, oder geschätzt. Wissenswert in diesem Zusammenhang: Der Eigenmietertrag greift auch für Ferienhäuser, die nicht als Ihr ständiger Wohnsitz deklariert sind.

Engel & Völkers Wohnen Schweiz: Der Ratgeber für Ihre Immobilienangelegenheiten
Die Nutzung oder der Verkauf von Immobilien sollte stets im Rahmen einer soliden Budgetkalkulation stattfinden, deren essentieller Bestandteil auch die Belastungen durch Steuerabgaben darstellt. Aus diesem Grund raten wir Ihnen als Immobilienbesitzer zu einer persönlichen Beratung durch einen etablierten Dienstleister, der sich durch jahrelange Erfahrung und ein hochqualifiziertes Team an Experten auszeichnet: Engel & Völkers Wohnen Schweiz. Wir klären ab, in welcher Höhe Sie mit welchen Steuerbelastungen zu rechnen haben, und welches Wohn-/ Nutzungskonzept für Sie das geeignetste darstellt. Dabei vermitteln wir Ihnen übersichtlich und kompakt die Informationen, die für Ihre Entscheidungen relevant sind, sodass Ihnen Zeit und Mühe der eigenständigen Recherche erspart bleiben. Bei Bedarf stellen wir zudem gerne Kontakt zu unseren zahlreichen Partnern in der gesamten Schweiz her, um Ihnen auch in den Bereichen Rechtsbeistand, Sanierung und Renovierung oder Umzug die höchstmögliche Fachkompetenz zur Seite zu stellen. Auch für Kauf oder Verkauf von Immobilien ist Engel & Völkers Wohnen Schweiz Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner.

Haben Sie Fragen zu den Schweizer Steuergesetzen in Zusammenhang mit Immobilien oder möchten eine individuelle Beratung vereinbaren? Wenden Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder persönlich an Engel & Völkers Wohnen Schweiz, um weitere unverbindliche Informationen zu erhalten!


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