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Sonderfall Immobilie im Nachlass: Behalten Sie im Falle eines Liegenschaftserbes den Überblick

Das oft sehr individuelle Thema Erbschaft beschäftigt viele Menschen unmittelbar nach einem Trauerfall, zuweilen aber bereits auch bei der vorgelagerten familiären Nachlassplanung. Wenn ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine sonstige Immobilie in der Schweiz zum Erbe gehört, ist besondere Aufmerksamkeit geboten – hier greifen einige Sonderregelungen, die von den übrigen Güter- und Vermögenswerten des Nachlasses abweichen. Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Schweiz informiert in einem Erbschaftsratgeber sowie zusammenfassend in diesem Artikel über die wichtigsten Alleinstellungsmerkmale von Liegenschaften im Nachlasskontext und erklärt, wie Sie am besten damit umgehen. Lesen Sie mehr!

 Zürich
- Erbschaftsverwaltung von Immobilien

Beschränkte Teilbarkeit von Immobilien – wichtiges Kriterium in der Nachlassverwaltung

Der Fall, dass eine Immobilie in der Schweiz nicht nur einem, sondern mehreren Erbberechtigten zuteil werden soll, tritt meist dann auf, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlässt, oder wenn trotz Testament Pflichtteilsansprüche am betreffenden Objekt geltend gemacht werden. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wie die Liegenschaft unter den Erbberechtigten Parteien aufgeteilt werden kann. Da eine bauliche Trennung im Falle von Gebäuden oder eine Flächenaufteilung bei Grundstücken den Wert der Immobilie in der Regel überproportional schmälert, ist der Verkauf der Liegenschaft meist die unkomplizierteste Lösung. Der Erlös aus der Transaktion kann deutlich einfacher an alle Erbberechtigten verteilt werden.
Die Alternative besteht darin, eine Einigung über Eigentum und Nutzen der Immobilie mit allen Anteilserben zu erzielen, etwa indem das Objekt zur Gänze bei einem einzigen Erbberechtigen verbleibt und dieser den anderen Parteien ihren Anteil auszahlt oder ihnen andere wesentliche Teile der Erbmasse überlässt. Hier bleibt jedoch das Einverständnis aller Erbberechtigten für eine solche Entscheidung ausschlaggebend. Wenn nach Verstreichen gewisser Fristen keine Lösung für das Immobilienerbe gefunden werden konnte, ist auch die Anordnung einer öffentlichen Versteigerung von gerichtlicher Seite möglich. Da hierbei allerdings selten so hohe Preise wie am freien Markt erzielt werden, rät Engel & Völkers Schweiz unbedingt zu einer der oben geschilderten effizienteren Massnahmen. Unsere Immobilienmakler stehen Ihnen hierzu gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Immobilien im Nachlass: Schweizerisches Ehegattenrecht auf Wohneigentum

Im Rahmen der gesetzlichen Erbverteilung kann der überlebende Ehepartner in der Schweiz Eigentumsansprüche auf die ehemals gemeinsam bewohnte Immobilie geltend machen. Der Nachteil, der den anderen Erbberechtigten auf diese Weise entsteht, ist daraufhin vom Ehegatten auszugleichen. Je nach individueller Vermögenssituation kann dies allerdings zu finanziellen Problemen führen. Eine frühzeitige Klärung und der Dialog mit Ehepartner und Familienangehörigen tragen dazu bei, späteren Konfliktsituationen vorzubeugen und eine Einigung zu erzielen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind. 

Engel & Völkers Schweiz unterstützt Sie gerne bei der Aufarbeitung Ihrer Nachlass-Angelegenheit. Unsere Immobilienmakler verfügen über Jahrzehnte der Erfahrung bei der gewinnbringenden Vermarktung von Wohnimmobilien in der Schweiz und sind auch mit dem diskreten Verkauf von Liegenschaften im Erbfall bestens vertraut, sodass Sie sich bei der schnellen und effizienten Veräusserung einer geerbten Immobilie voll auf uns verlassen können. Kontaktieren Sie uns gerne – wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

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