Engel & Völkers Lizenzpartner Zürichberg > Blog > Tipps für den Kauf von Stockwerkeigentum

Tipps für den Kauf von Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum wurde in den 60er Jahren im Zivilgesetzbuch erstmals erwähnt und hatte damals das Ziel, der Bevölkerung einen leichteren Einstieg ins Wohneigentum zu ermöglichen. Bis heute ist das Stockwerkeigentum immer noch sehr beliebt – ganz besonders in urbanen Regionen. Trotz der vielen Vorteile ist das Stockwerkeigentum nicht für alle Menschen gleichermassen geeignet. Der Engel & Völkers Ratgeber bietet eine umfassende Übersicht und Entscheidungshilfe, wenn Sie vorhaben, eine Eigentumswohnung zu kaufen.


Der Begriff Stockwerkeigentum mag für manche verwirrend sein, da es sich selten um ein ganzes Stockwerk handelt, welches man kauft. Laut ZGB ist das Stockwerkeigentum der Miteigentumsanteil an einem Grundstück. Wenn beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen auf einem Grundstück steht, dann erwerben Sie mit dem Kauf einer Wohnung einen Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude und am dazugehörigen Grundstück.


Damit das Zusammenleben im Miteigentum mit Ihren Nachbarn für alle angenehm ist, muss man einige Dinge vor dem Kauf einer Eigentumswohnung beachten.


Grundbuchauszug und Pläne genau studieren

Verlangen Sie nebst dem Grundbuchauszug zur Wohneinheit auch den Auszug zur Stammparzelle, auf der sich die Wohnung befindet. Dies ist sehr wichtig, weil in den beiden Auszügen unterschiedliche Rechte und Pflichten deklariert sind. Besonders wichtig sind die Dienstbarkeiten. Diese regeln, was Sie als Eigentümerschaft nutzen dürfen oder unterlassen sollen. Beispielsweise kann das ein Wegrecht sein, welches Sie Ihren Nachbarn gewähren müssen, auch wenn es Ihren Stockwerkeigentumsanteil betrifft. Diese Dienstbarkeiten können Ihre Wohneinheit oder aber die Stammparzelle betreffen, weshalb beide Dokumente aus dem Grundbuch relevant sind.


Stockwerkeigentümerreglement und Erneuerungsfonds

In der Regel hat jede Stockwerkeigentümergemeinschaft ein Reglement, welches das Zusammenleben erleichtern soll. Falls keines vorhanden ist, kann es auch im Nachhinein noch verlangt werden. Nebst des Reglements findet normalerweise einmal jährlich eine Stockwerkeigentümerversammlung statt, wo über neue Beschlüsse abgestimmt wird. Kommt es zu zusätzlichen Investitionen für die Gemeinschaft, dann zahlt jede Eigentümerschaft ihren Anteil je nach Wertquote. Das bedeutet, dass kleinere Wohneinheiten weniger an gemeinschaftliche Investitionen zahlen müssen als grosse.


Sollten Sie an einer bestehenden Wohnung interessiert sein, lohnt sich auch der Blick in den Erneuerungsfonds. Ist dieser nämlich gut gefüllt, können künftige Investitionen wie Sanierungs- oder Renovationsarbeiten des gemeinschaftlichen Teils direkt aus dem Erneuerungsfonds gezahlt werden.


Rechte und Pflichten

Wer im Stockwerkeigentum wohnt, hat viele Rechte, aber auch Pflichten, welche gesetzlich festgehalten sind.


Beispielsweise hat die Eigentümerin einer Gartenwohnung ein Sondernutzungsrecht für ihren Sitzplatz und Garten. Obwohl das Grundstück im Miteigentum gekauft wird, haben Eigentümer einer Gartenwohnung das alleinige Sondernutzungsrecht für ihren Gartenanteil. Dies kann auch einen Autoabstellplatz oder eine Dachterrasse betreffen. Auch das Recht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer gleichermassen. Die Termine und Durchführungen werden von einer externen Verwaltung organisiert, welche auch die Beschlüsse protokolliert und das Budget für das nächste Jahr festlegt.


Zu den Pflichten des Stockwerkeigentümers gehört beispielsweise die Unterhaltspflicht von eigenen und gemeinschaftlichen Räumen. Ausserdem gehört es auch zu den Pflichten eines Eigentümers, sich an gemeinschaftlichen Kosten zu beteiligen. Diese werden anhand der Wertquote berechnet und stellen die Grundlage für ein gut funktionierendes Leben im Stockwerkeigentum dar.


Wer sich einen besseren Überblick über das Stockwerkeigentum machen möchte, kann sich gerne den kostenlosen Engel & Völkers Ratgeber online ansehen. Gerne beraten wir Sie an einem unserer Standorte unverbindlich und beantworten Ihre Fragen.


Wir freuen uns, Ihnen beim Kauf einer Eigentumswohnung zu helfen!

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Zürichberg
  • Hottingerstrasse 44
    8032 Zürich
    Switzerland
  • Fax: +41 43 210 92 41

Montag - Freitag 09.00 - 18.00

Samstag nach Vereinbarung

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media