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Vom Ausland zu Wohneigentum in der Schweiz

Die Schweiz ist nach wie vor ein sehr gefragtes Auswanderungsziel! Das günstige Steuersystem, die Sicherheitsstandards und die hohe Lebensqualität sind insbesondere bei vermögenden Personen aus dem Ausland wichtige Auswahlkriterien. Auch die Nachfrage nach Wohneigentum in der Schweiz ist weiterhin hoch. Doch je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsbewilligung werden oftmals zusätzliche Bewilligungen benötigt.


Viele Menschen in der Schweiz träumen vom Eigenheim. Ob Stockwerkeigentum, Einfamilienhaus oder Luxusvilla – die Nachfrage bleibt trotz erhöhter Hypothekarzinsen immer noch auf einem hohen Niveau.


Für Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz niederlassen und Wohneigentum kaufen möchten, gilt ein separates Gesetz: die «Lex Koller». Dieses Bundesgesetz regelt die Anforderungen für den Grundstückserwerb durch ausländische Personen und entscheidet, ob eine zusätzliche Kaufbewilligung durch den Kanton notwendig ist oder nicht. Das letzte Mal wurde das Gesetz im Jahr 1983 geändert. Der Hauptzweck der «Lex Koller» ist der Schutz des Schweizer Bodens: Sie soll verhindern, dass Schweizer Bauland in ausländischen Besitz gerät. Dennoch haben Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft Möglichkeiten, in der Schweiz ein Eigenheim zu kaufen.


Möglichkeiten und Ausnahmen

Entscheidend für den Erwerb von Schweizer Grundstück und Liegenschaften ist die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz in der Schweiz.


Sofern sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben, geniessen EU/EFTA-Angehörige dieselben Erwerbsrechte wie Schweizer Staatsangehörige. Sie brauchen also keine zusätzliche Genehmigung für den Kauf einer Immobilie in der Schweiz. Dasselbe gilt auch für Personen aus einem anderen Land, die eine Niederlassungsbewilligung C haben.


Drittstaatangehörige mit einer B-Bewilligung brauchen nur dann eine zusätzliche Bewilligung, wenn die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz dient. Dies ist besonders bei Ferien- oder Zweitwohnungen der Fall. Wenn die Liegenschaft aber als Hauptwohnsitz genutzt und nicht weitervermietet wird, braucht es für den Erwerb keine zusätzliche Bewilligung. 


Ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Schweiz können grundsätzlich keine Liegenschaften und Grundstücke in der Schweiz als Hauptwohnung kaufen.


Einzige Ausnahme bilden aber Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus EU- und EFTA-Staaten mit einer G-Bewilligung. Sie dürfen in der Region ihres Arbeitsortes eine Zweitwohnung kaufen – ohne zusätzliche Bewilligung. Alle anderen ausländischen natürlichen Personen (EU-/EFTA- sowie Drittstaatangehörige) mit Hauptwohnsitz im Ausland unterstehen der Bewilligungspflicht der «Lex Koller» beim Kauf von Wohneigentum in der Schweiz.


Empfehlung für Kaufinteressierte aus dem Ausland

Beim Immobilienerwerb ist aber nicht nur die «Lex Koller» eine Hürde, sondern oftmals auch Sprachbarrieren zwischen Käufer- und Verkäuferschaft oder Unkenntnis des schweizerischen Immobilienkaufrechts. Aus diesem Grund lohnt es sich immer, Unterstützung von unabhängigen Immobilienexpertinnen und -experten zu holen.


Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung, einem Haus oder einer Luxusimmobilie in der Schweiz sind, helfen unsere Expertinnen und Experten gerne. Wir beraten Sie nicht nur bezüglich der Möglichkeiten und Ausnahmen beim Immobilienkauf in der Schweiz, sondern suchen auch aktiv nach freien Objekten gemäss Ihren Wünschen.


Lassen Sie Ihren Auswanderungstraum von der Schweiz wahr werden und kontaktieren Sie uns am besten gleich – online, telefonisch oder direkt persönlich in einem unserer Engel & Völkers Shops. Wir freuen uns, Ihnen zu helfen!

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