Seit September 2018 gibt es das Baukindergeld mit dem Ziel, dass Familien und Alleinerziehende mit kleinem und mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf einer Immobilie finanziell unterstützt werden sollen. Hinter dem Baukindergeld verbirgt sich eine Leistung der staatlichen Förderbank KfW, welche nicht zurückgezahlt werden muss.
Wie viel Baukindergeld Sie von der KfW erhalten, hängt davon ab, wie groß Deine Familie ist. Denn pro kindergeldberechtigtem Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, unterstützt Sie die KfW zehn Jahre lang mit 1.200 Euro jährlich. Das sind in Summe 12.000 Euro pro Kind. Demnach stehen einer anspruchsberechtigten Familie mit zwei Kindern insgesamt 24.000 Euro zu. Einen Rechtsanspruch auf das bundesweite Baukindergeld besteht jedoch nicht. Gezahlt wird nur, solange Mittel vorhanden sind. Bislang hat die Große Koalition 9,9 Milliarden Euro eingeplant, bis August 2020 wurden 5,5 Milliarden Euro ausgezahlt.
Familien, die im Förderzeitraum erstmals eine Immobilie gekauft oder gebaut haben und in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, können einen Baukindergeldantrag stellen. Als Förderzeitraum gilt der 1. Januar 2018 bis 31. März 2021. Wichtig ist, die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag spätestens bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben in den Händen zu halten. Für den eigentlichen Antrag hat man noch etwas länger Zeit: Bis spätestens 31. Dezember 2023 nimmt die KfW Anträge entgegen.
Wichtig: Nur die erste Immobilie wird gefördert. Besitzen Sie bereits ein Haus oder hatten Sie früher bereits eine Wohnung? Hat Ihr Partner eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen und besteht darauf ein Nießbrauchrecht? In diesen Fällen können Sie kein Baukindergeld beantragen. Das Geld zahlt die KfW nur dann, wenn Sie wirklich zum ersten Mal eine Immobilie erwerben.
Das Baukindergeld kann online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Jedoch erst dann, wenn Sie bereits in Ihr neues Heim gezogen sind. Als Nachweis hierfür gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Datum. Achtung: Spätestens sechs Monate nach dem amtlichen Einzug muss der Antrag bei der KfW eingegangen sein.