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Wie werden Immobilien in der Schweiz besteuert?

Im Vergleich zu anderen Ländern erhebt die Schweiz keine besonders hohen Steuern auf Immobilien. Aufgrund der stabilen Wirtschaft gelten sie zudem als sichere Anlage. Kein Wunder also, dass Schweizer Mehrfamilienhäuser sehr begehrt sind und die Nachfrage dementsprechend hoch ist. 


Wer sich zu einem Kauf entschließt, sollte aber gut informiert sein. Insbesondere das Thema Besteuerung ist trotz der in Summe relativ geringen Steuerbelastung komplex. Zum Beispiel kann Immobilienbesitz an verschiedenen Orten in der Schweiz zu einer Steuerpflicht in unterschiedlichen Kantonen führen, sodass Steueraspekte in allen Kantonen zu beachten sind. 


„Es ist daher empfehlenswert, ExpertInnen beim Kauf einer Schweizer Immobilie zu Rate zu ziehen”, sagt Davy Hess, Geschäftsführer und -inhaber Engel & Völkers Commercial Nordwestschweiz. Engel & Völkers Commercial analysiert in dem kürzlich erschienenen Marktbericht Schweiz Wohn- und Geschäftshäuser 2020/2021 neunzehn Städte und Regionen und geht auch speziell auf das Thema Besteuerung von Immobilienbesitz in der Schweiz ein. Erfahren Sie nachfolgend in Kürze, welche Steueraspekte es gibt.


Wesentliche Steueraspekte für Schweizer Immobilien

Der föderalistische Staatsaufbau der Schweiz, die Vielzahl unterschiedlicher Steuerarten und eine unterschiedliche Besteuerung von Immobilien im Privatvermögen und im Geschäftsvermögen können auf Außenstehende schnell undurchsichtig wirken. Welche wesentlichen Steueraspekte sind für Schweizer Immobilien relevant? 


Grundsätzlich unterliegen Immobilienverkäufe der Grundstückgewinn- und der Handänderungssteuer. Bei Immobilienverkäufen durch juristische Personen oder aus dem Geschäftsvermögen einer natürlichen Person tritt in manchen Kantonen die ordentliche, jährlich anfallende Gewinn- bzw. Einkommensteuer an die Stelle der Grundstückgewinnsteuer. 


Die fortlaufende Besteuerung einer Immobilie obliegt dem Kanton, in dem sich die Immobilie befindet. Besitzt eine steuerpflichtige Person Immobilien in mehreren Kantonen, muss sie für jeden Kanton eine Steuererklärung ausfüllen. 

 Bad Nauheim
- Justicia

Besteuerung von Mieterträgen

Mieterträge unterliegen der ordentlichen Einkommen- bzw. Gewinnbesteuerung auf Bundesebene sowie auf Kantons- und Gemeindeebene. Bei Immobilien, die durch natürliche Personen selbst bewohnt werden, einschließlich Ferienhäusern, tritt ein kalkulatorischer „Eigenmietwert“ an die Stelle der steuerbaren Mieteinnahmen. 


Vermögenssteuer und Liegenschaftsteuer

Der Verkehrswert einer Immobilie erhöht die Basis für die Erhebung der Vermögenssteuern auf Stufe der Kantone und Gemeinden. Die meisten Kantone bzw. die Gemeinden erheben zusätzlich eine Liegenschaftssteuer. Diese ist von allen natürlichen und juristischen Personen zu zahlen, die als EigentümerIinnen oder NutznießerIn einer Immobilie im Grundbuch eingetragen sind. 


Erbschafts- und Schenkungssteuern

Erbschafts- und Schenkungssteuern sind bei Übertragungen von Immobilien im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung zu zahlen. Übertragungen zwischen Ehegatten, beziehungsweise Personen in eingetragener Partnerschaft lebend, sind in allen Kantonen von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Dies gilt in den meisten Kantonen auch für Übergänge an direkte Nachkommen. Das Besteuerungsrecht liegt beim Kanton, in dem sich die Immobilie befindet 


Mehrwertsteuerpflichtige ImmobilieneigentümerInnen mit geschäftlich genutzten Immobilien dürfen die Vermietung freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen. Dadurch können sie einen Vorsteuerabzug auf die Investitionen und die laufenden Betriebskosten geltend machen.


Ihr Ansprechpartner vor Ort


Sie wollen mehr über die Besteuerung erfahren oder Sie haben Interesse an einer Immobilie in der Schweiz? Unsere Immobilienberater helfen Ihnen gerne weiter, sei es bei grundsätzlichen Themen oder bei konkreten Fragen zur Steuerpflicht, zu den Steuerarten oder den kantonalen Besonderheiten. Besuchen Sie uns online und kontaktieren Sie uns. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. 

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