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GEG: Sanierungspflicht für Immobilien-Erben?

Wer eine Immobilie erbt, hat erst einmal etwas anderes im Kopf als die Sanierung des Objekts. Vergessen darf der Erbe das Thema aber nicht. Denn die Auflagen, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) allen Neueigentümern einer Immobilie macht, verschonen auch die Erben eines Mehrfamilienhauses oder einer privaten Wohnimmobilie nicht.


Generell gilt: Bei einem Eigentümerwechsel – und darunter fällt auch eine Erbschaft – hat derjenige, der das Gebäude übernimmt, die Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Sanierungen durchzuführen. „Die Frist dafür beträgt zwei Jahre”, erklärt Torben Heydecke, Partner und Leiter der Mehrfamilienhaus-Sparte bei Engel & Völkers Commercial Karlsruhe & Pforzheim. „Wer also im Jahr 2021 eine Wohn- oder Anlageimmobilie erbt, die noch nicht dem aktuellen Standard entspricht, muss sie bis 2023 modernisieren.” 

Erbschaft kann nennenswerte Kosten nach sich ziehen

Die Erbschaft kann durchaus nennenswerte Kosten nach sich ziehen: Zum Beispiel, wenn oberste Geschossdecken nachgerüstet werden müssen, weil sie nicht dem Mindestwärmeschutz genügen. Auch eine Isolierung von Warmwasser führenden Rohren in unbeheizten Räumen kann laut GEG notwendig werden oder der Austausch des Heizkessels.


Wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, finden Eigentümer von Mehrfamilienhäusern finanzielle Unterstützung bei der Förderbank KfW. Sie stellt im Programm „Energieeffizient Sanieren (151/152)” einen günstigen Kredit zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2021 startet eine neue Bundesförderung, dementsprechend kann der Kredit 151/152 nur noch bis Ende Juni beantragt werden. Weitere Informationen zu künftigen Förderprogrammen finden Sie auf den Seiten der KfW.

Saniert oder unsaniert verkaufen?

Wer überlegt, sein geerbtes Mehrfamilienhaus zu verkaufen, muss abwägen: sanieren und einen höheren Verkaufspreis erzielen oder nicht sanieren und Preiseinbußen akzeptieren. Die Berater von Engel & Völkers Commercial unterstützen Sie gern bei der Entscheidung. Hier finden Sie Ihren Berater vor Ort.


Kennen Sie schon unsere Ratgeber? Ob Erbschaft, Sanierung oder Vermietung: Verschaffen Sie sich online einen schnellen Überblick. (17.3.21)

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