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Courtageteilung beim Immobilienverkauf

Wichtige gesetzliche Änderung ab dem 23.12.2020


Wer eine private Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, der muss sich ab dem 23.12.2020 auf eine wichtige gesetzliche Änderung einstellen. Waren Immobilienmakler bisher in ihrer Vertrags- und Courtageregelung frei, greift hier nun eine bundesweit einheitliche Regelung.


Wie bislang in Bayern ist der Courtagesplit zwischen Käufern und Verkäufern in den meisten Bundesländern zwar ortsüblich, in der Praxis wird die Courtage aber häufig allein vom Käufer getragen. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und in einigen Regionen von Niedersachsen zahlt bislang überwiegend die Käuferseite die Maklerkosten.

Mit der Gesetzeseinführung wird die Maklercourtage bundesweit einheitlich geregelt. Zukünftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage hälftig. Wichtig dabei ist, dass der Käufer nicht mehr Courtage zahlt als der Verkäufer. Die Maklerprovision bzw. -courtage gehört zu den Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie. Infolge der Gesetzesreform wird die Verkaufsabwicklung deutlich transparenter: Verkäufer und Käufer einigen sich auf einen Kaufpreis durch die Vermittlung eines Maklers. Der Preis bestimmt die Höhe der je hälftigen Maklerprovision.

Als Deutschlands größter bankenunabhängiger Immobilienmakler hat sich Engel & Völkers mit in der Verantwortung gesehen und die Debatte über die Gesetzesänderung von Beginn an konstruktiv begleitet.


Die Courtageteilung ist eine faire Lösung für alle Beteiligten bei der Immobilienvermittlung.


Die Courtageteilung ist aus Sicht von Engel & Völkers eine faire Lösung, denn auch für uns war es nicht verständlich, warum ausschließlich der Käufer die kompletten Kosten tragen sollte. Zumal ein guter Makler bei der Abwicklung des Immobiliengeschäfts gleichermaßen für Käufer und Verkäufer tätig ist und deren Interessen vertritt. Mit dem Courtagesplit wurde ein Modell gefunden, das über eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und damit auch in der Politik verfügt. So haben wir das Geschäftsmodell des Maklers als fairer Vertreter der Verkäufer- und Käuferseite zukunftssicher gemacht.

Die Bildung von Wohneigentum ist für die breite Bevölkerung ein entscheidender Faktor im Vermögensaufbau und in der Alterssicherung (Betongold). Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört zu den wichtigsten Investitionsentscheidungen im Leben von Privatpersonen.

Daher empfehlen wir eine qualifizierte Beratung durch einen Immobilienmakler. Dieser begleitet die gesamte Abwicklung von der marktgerechten Einwertung der Immobilie bis zur notariellen Beurkundung (und oftmals darüber hinaus). Für den Käufer klärt er insbesondere Fragen zur Lage und zu bautechnischen Themen der Immobilie, er stellt alle notwendigen Unterlagen und ggf. Kontakte zur Finanzierung zu Verfügung, er verfügt über notwendige Kontakte zu Handwerkern und Dienstleistern. Er vertritt die Interessen des Käufers bei den Kaufverhandlungen.
Für die Verkäuferseite ist insbesondere die marktgerechte Einwertung durch den Makler wichtig. Bei einem zu niedrigen Kaufpreis kann der Eigentümer viel Geld verlieren – ein zu hoher verzögert oder verhindert gar den Verkauf. Auch die Prüfung der Kaufinteressenten und die Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist Aufgabe des Maklers, selbstverständlich die qualifizierte Besichtigung und Abklärung aller Fragen rund um die Immobilie. Ebenso vertritt der Makler neutral die Belange der Verkäufer bei den Verhandlungen und beim Entwurf des Kaufvertrags in Zusammenarbeit mit dem Notariat.  Final sorgt er für eine reibungslose Objektübergabe.

Ein erfolgreicher Makler ist nicht nur steter Ansprechpartner, sondern spart Käufer und Verkäufer Zeit und Geld. Wir begrüßen die Neuregelung und bewerten den bundesweit einheitlichen Courtagesplit zwischen Käufern und Verkäufern positiv: Die Reform der Maklerprovision setzt ein positives Signal für private Käufer und wird zu mehr Fairness bei der Vermittlung von Immobilien führen.

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