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Engel & Völkers Lizenzpartner Commercial Berlin > Blog > Neues Maklergesetz: Käufer und Verkäufer teilen zukünftig die Courtage

Neues Maklergesetz: Käufer und Verkäufer teilen zukünftig die Courtage

Stand 19.05.2020 | Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser wurde am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, bewertet das neue Gesetz positiv.


„Die Gesetzesreform stärkt die Rolle des Immobilienberaters als neutraler und fairer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Die Teilung der Maklercourtage spiegelt diese wechselseitige Verpflichtung wider und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer”, so Kai Enders. 

Als Deutschlands größter bankenunabhängiger Immobilienmakler hat sich Engel & Völkers mit in der Verantwortung gesehen und die Debatte über die Gesetzesänderung von Beginn an konstruktiv begleitet. „Ich bin froh, dass es den Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss gelungen ist, bei der Frage der Nachweispflicht des Maklers über den Eingang des Provisionsteils des Verkäufers, eine praktikable Lösung zu finden“, so Kai Enders.

 Berlin
- Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG

Immobilienberater als fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer

Die Bildung von Wohneigentum ist für die breite Bevölkerung ein entscheidender Faktor im Vermögensaufbau und in der Alterssicherung. Beim Immobilienkauf in Berlin und Brandenburg sowie in einigen weiteren Bundesländern zahlte bislang allein der Käufer die Courtage. 

„Der Kompromissvorschlag zur hälftigen Kostenteilung ist die fairste Lösung für Käufer und Verkäufer. Schließlich agieren Immobilienberater im Interesse beider Parteien”, erklärt Kai Enders. Für den Verkäufer erstellt der Makler eine marktspezifische Bewertung der Immobilie und übernimmt deren Vermarktungsprozess. Für den Käufer fertigt er umfangreiche Bedarfsanalysen an und agiert als kompetenter Berater, um diesen vor möglichen Fehlinvestitionen zu bewahren.


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