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12. April 2023 | Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll. Auch der Gebäudesektor soll seinen Anteil daran haben. Ein entscheidender Faktor soll dabei die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme sein. Doch wann tritt dazu ein Gesetzentwurf in Kraft und was bedeutet das für Immobilieneigentümer?
Dazu informierte Engel & Völkers Commercial auf einer Veranstaltung in Berlin-Charlottenburg in den Kant-Garagen mit mehr als 500 Besuchern. Kürzlich berichteten wir über den Vortrag von Dr. Christoph Strelczyk, der erklärte, wie der Anteil der CO2-Aufteilung künftig ermittelt wird und was es dabei zu beachten gibt.
In einem weiteren Vortrag erklärte Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki vom Öko-Zentrum NRW, wie der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme funktionieren kann und welche Anforderungen und Förderungen es dabei gibt.
Karwatzki schilderte zunächst, dass in Deutschland im Gebäudesektor in den vergangenen drei Jahren die Klimaschutzziele verfehlt wurden, obwohl das Klimaschutzgesetz Emissionsreduktionen für alle Sektoren vorschreibt. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen alle rein fossilen Heizungsanlagen bis 2045 durch erneuerbare Anlagen ersetzt oder mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Die Ampel-Parteien hatten im Dezember 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine beschlossen die Koalitionspartner, diese Regelung auf 2024 vorzuziehen und die Laufzeit fossiler Heizungen zu begrenzen. Im Juli 2022 legten die beteiligten Ministerien ein Konzept zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Pflicht vor und starteten einen Konsultationsprozess. Die Regelungen sollen über eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umgesetzt werden.
Ab 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet, dass erneuerbare Wärmeerzeuger für die Grundlast eingebaut werden müssen, um mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs abzudecken. Fossile Wärmeerzeuger dürfen nur noch für Spitzenlasten an besonders kalten Tagen genutzt werden und das bisherige Standardgeschäft der Heizungsbranche (Gas/Öl gegen Gas) ist nicht mehr zulässig.
Anfang März 2023 wurde ein Referentenentwurf zur Umsetzung des GEG in die Ressortabstimmung gegeben. Dieser soll bis zur Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
In einigen Sonder- und Härtefällen sollen verpflichtete Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Pflicht erhalten. So soll bei Heizungshavarien einmalig der Einbau einer fossilen Heizungsanlage möglich sein, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der Heizung planmäßig auf eine Heizung umgestellt wird, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllt. Bei einem absehbaren, aber noch nicht möglichen Anschluss an ein Wärmenetz sollen verpflichtete Eigentümer nach dem Ausfall einer Heizungsanlage eine Übergangszeit von fünf Jahren erhalten, in denen sie weiterhin eine fossile Heizung betreiben können, wenn sie sich danach an das Wärmenetz anschließen. Die Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen auf zehn Jahre verlängert werden.
Um die Umstellung auf erneuerbare Energien in Gebäuden zu beschleunigen, wird auch die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert. Es sollen zudem verpflichtende Vorgaben zur energetischen Sanierung von Gebäuden eingeführt werden, die im Rahmen einer geplanten Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) umgesetzt werden sollen.
Die Umsetzung der 65-Prozent-EE-Pflicht für Heizungen ist Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki zufolge ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Die Umstellung auf erneuerbare Energien kann auch zu einer Reduktion der Heizkosten für Verbraucher führen, insbesondere wenn gleichzeitig eine energetische Sanierung durchgeführt wird.
Im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023 hatten die Spitzen der Ampel-Koalition folgendes Ergebnis der Verhandlungen bekannt gegeben:
„Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann.“
Der Gesetzentwurf soll im April vom Kabinett beschlossen und vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.
Generell sollen Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
> Hier gibt weitere Infos zu der geplanten Regelung und deren Übergang in die Praxis.
Die Förderung erneuerbarer Heizsysteme bietet attraktive Quoten von 10 bis 40 Prozent für den Einbau entsprechender Systeme. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt wird, wobei der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als solcher gilt. Die Höhe der förderfähigen Kosten richtet sich nach dem Gebäudetyp: Wohngebäude können bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit (maximal 600.000 Euro) beantragen, während für Nichtwohngebäude bis zu 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche (maximal 5,0 Mio. Euro) gewährt werden. Die Förderung kann jedes Jahr neu beantragt werden, wobei die Summe pro Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
> Infos und Antragstellung unter www.bafa.de/beg.
Ein zusätzlicher Bonus von zehn Prozentpunkten wird für den Austausch funktionstüchtiger Heizungen wie Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizungen gewährt, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Auch einzelne Etagenheizungen sind förderfähig, unabhängig vom Baualter. Voraussetzung für den Austauschbonus sind jedoch eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung sowie der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien.
Zusätzlich wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten für effiziente Wärmepumpen gewährt, die das Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen. Auch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind förderfähig. Insgesamt bietet die Förderung erneuerbarer Heizsysteme eine attraktive Möglichkeit für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen.
Quelle: Ökozentrum NRW.
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