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Immobilie in Bremerhaven geerbt: Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung?

Immobilie in Bremerhaven geerbt: Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung?

Der Tod eines geliebten Menschen stellt eine große emotionale Herausforderung dar und konfrontiert die Verwandten des Verstorbenen mit einer Reihe von Verpflichtungen. Eine davon ist die Nachlassverwaltung. Wenn eine Immobilie in die Erbmasse fällt, stellt sich die Frage, wie die Erben mit dem Haus, der Villa oder Wohnung umgehen sollen und welche Vorgehensweise für alle Beteiligten die beste Lösung darstellt. Da Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sollten die Vor- und Nachteile gründlich von allen Erben abgewogen werden, bevor Sie sich für eine dieser Möglichkeiten entscheiden. Immobilienmakler Engel & Völkers hat in diesem Artikel alle wichtigen Informationen rund um den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie in Bremerhaven, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie weitere Alternativen wie die Vermietung oder Selbstnutzung Ihres Objekts für Sie zusammengefasst.


Immobilie geerbt: Rechtliche Rahmenbedingungen 

Wer was erbt, bestimmt entweder die letztwillige Verfügung des Erblassers oder das gesetzliche Erbrecht. Wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt - also kein Testament oder Erbvertrag - geht das Vermögen des Erblassers auf die gesetzlichen Erben über. Gesetzliche Erben sind der Ehepartner, die Kinder und weitere Verwandten. Wenn hingegen ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, wird die Erbschaft nach dem Willen des Erblassers aufgeteilt. Davon ausgenommen ist der gesetzlich geregelte Pflichtteil, der Verwandten des Toten eine Mindestteilhabe am Erbe zusichert. Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört und es mehrere Erben gibt, sollte zunächst eine Einigung gefunden werden, wie mit der Immobilie umgegangen werden soll. Unsere Immobilienmakler haben in diesem Zusammenhang die Erfahrung gemacht, dass eine offene Kommunikation von großem Vorteil ist, um eventuelle Erbstreitigkeiten zu vermeiden.


Verkauf Ihrer geerbten Immobilie in Bremerhaven: Was Sie beachten sollten  

Die erste Möglichkeit, die Ihnen zur Verfügung steht, ist der Verkauf Ihrer geerbten Immobilie in Bremerhaven. Die geerbte Immobilie ist häufig das Elternhaus oder eine Ferienimmobilie, mit der Sie emotional verbunden sind, was die Entscheidung, das Objekt zu verkaufen, äußerst schwierig machen kann. Diese Option ist aus Expertensicht jedoch die beste Lösung, wenn es keine Einigung unter den Erben über eine alternative Nutzungsform gibt. Für den Verkauf eines geerbten Hauses, Grundstücks oder einer Wohnung ist die Zustimmung aller erbberechtigten Personen erforderlich. 


Beim Verkauf Ihrer Immobilie in Bremerhaven profitieren Sie aktuell von den günstigen Marktentwicklungen, denn die Hafenstadt ist aufgrund der hohen Lebensqualität, der kulturellen Vielfalt sowie der interessanten Karrieremöglichkeiten ein gefragter Wohn- und Immobilienstandort und bietet Ihnen beste Voraussetzungen für den erfolgreichen Haus- oder Wohnungsverkauf. Mit Unterstützung von Immobilienmakler Engel & Völkers Bremerhaven gelangen Sie schnell zu Ihrem gewünschten Verkaufsergebnis. Der Erlös kann im Anschluss anteilig unter den Erben aufgeteilt werden.

Ein weiterer Aspekt, den Sie beim Verkauf eines geerbten Hauses oder einer geerbten Wohnung in Bremerhaven berücksichtigen sollten, ist die Erbschafts- und Spekulationssteuer. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer und die damit verbundene Einteilung der Erben in Steuerklassen ist das Angehörigen- oder Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser entscheidend. Der Ehegatte und die Kinder gehören zum Beispiel zur Steuerklasse I, die Geschwister zur Steuerklasse II und alle anderen Erben zur Steuerklasse III.

Neben der Erbschaftsteuer kann eventuell eine Spekulationssteuer anfallen. Sofern das geerbte Haus oder die Wohnung sich seit mehr als 10 Jahren im Besitz des Erblassers befinden, können Sie Ihren Immobilienverkauf steuerfrei realisieren. Die Spekulationssteuer entfällt auch, wenn einer der Erben mindestens drei Jahre das Haus bewohnt hat. Bei weiteren Fragen rund um den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie in Bremerhaven sprechen Sie uns gerne an und wenn Sie mehr Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen benötigen, können unsere Engel & Völkers Immobilienmakler Sie mit einem Fachberater in Verbindung bringen.


Alternativen: Vermietung oder Selbstnutzung Ihrer geerbten Immobilie in Bremerhaven

Sie haben sich gegen den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie in Bremerhaven entschieden? Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen noch offen: die Vermietung und die Selbstnutzung Ihrer geerbten Immobilie. Die Vermietung einer geerbten Immobilie ist aus Sicht von Immobilienmakler Engel & Völkers Bremerhaven eine sehr gute Lösung - insbesondere dann, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt. Durch die monatlichen Mietzahlungen gewinnen Sie ein zusätzliches Einkommen und können auch die Kosten für die Instandhaltung oder die nötigen Renovierungen Ihrer Immobilie decken. Der verbleibende Gewinn aus den Mieteinnahmen kann anteilig unter den Erben aufgeteilt werden. 


Wenn Sie Alleinerbe sind, ist Selbstnutzung die Lösung, die mit dem geringsten organisatorischen Aufwand verbunden ist. Bei mehreren Erben kommt diese Option jedoch oft nicht in Frage, insbesondere wenn das Zusammenwohnen mehrerer Personen in einem Objekt aufgrund des Immobilientyps nicht möglich ist. Wenn die geerbte Immobilie in Bremerhaven ein Mehrfamilienhaus ist, kann sie von mehreren Familien bewohnt werden. In anderen Fällen sollten alle Mitglieder der Erbengemeinschaft hinsichtlich der Nutzung der Immobilie zu einer Einigung kommen. Eine Möglichkeit ist, dass die Person, die das Haus oder die Wohnung selbst nutzen will, die anderen Erben auszahlt und 

dadurch Nutzungsrechte an der geerbten Immobilie erhält. Immobilienmakler Engel & Völkers Bremerhaven berät Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und beantwortet all Ihre Fragen.

Benötigen Sie mehr Informationen rund um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer geerbten Immobilie in Bremerhaven? Immobilienmakler Engel & Völkers steht Ihnen bei allen Fragen beratend zur Seite. Wir bieten Ihnen eine professionelle Marktpreiseinschätzung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und erklären Ihnen alle rechtlichen Aspekte, die beim Verkauf oder der Vermietung einer geerbten Immobilie zu berücksichtigen sind. Kontaktieren Sie unser Engel & Völkers Experten-Team in Bremerhaven jetzt telefonisch unter der Nummer +49 471 3085600 oder über unser Kontaktformular zur Vereinbarung eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgesprächs. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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