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Handel: Clearingstelle hilft Mietern und Vermietern

Der Lockdown ist verlängert, der stationäre Einzelhandel und die Gastronomie müssen weiter auf Umsätze verzichten. Der Druck auf Mieter von Ladengeschäften und Restaurants bleibt dementsprechend hoch. Auch Mieter von Büroflächen – wenn sie in von Corona betroffenen Branchen tätig sind – geraten unter Umständen in Schwierigkeiten.

Je länger der Lockdown und die Pandemie dauern, könnten sich die wirtschaftlichen Einschränkungen der Mieter zunehmend auch auf die Vermieterseite übertragen, ist laut unserer aktuellen Umfrage die Befürchtung vieler Investoren.

Engel & Völkers beratend tätig

Eine Clearingstelle für Gewerbemietverhältnisse widmet sich genau diesen Problemen. Sie wird von der internationalen Rechts- und Steuerberatungskanzlei Luther angeboten, die in Deutschland mit zehn Niederlassungen vertreten ist.

Experten von Engel & Völkers Investment Consulting (EVIC) sind als Berater und Kooperationspartner mit an Bord. Ziel ist, Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien bei der Entwicklung und Umsetzung schneller, interessengerechter und fairer Regelungen zu unterstützen.

Was leistet die Clearingstelle?

Als Mittel kommen beispielsweise Stundungen oder zeitweise Mietreduzierungen infrage. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl anderer, nicht so augenfälliger Lösungen. Ein entscheidender Faktor ist, in Gesprächen und Verhandlungen den Blick für diese Möglichkeiten zu öffnen.

Die Mietparteien werden dabei von den Experten der Clearingstelle unterstützt. Sind die Fronten verhärtet, kann auch eine Mediation begonnen werden. Das Ergebnis wird schließlich in einem formwirksamen Nachtrag dokumentiert.

Mieter und Vermieter sollten früh aktiv werden

Die Clearingstelle ist aber nicht nur Ansprechpartner, wenn die Probleme bereits da sind. Schon wenn absehbar ist, dass es demnächst in einem Gewerbemietverhältnis unrund laufen könnte, bietet es sich an, Kontakt aufzunehmen. Die Anfrage bei der Clearingstelle ist kostenfrei. Erst wenn geklärt ist, ob und in welcher Art sie aktiv werden soll, wird eine schriftliche Vereinbarung über die Kosten getroffen.

„Am Ende sollen beide Parteien schnell wieder handlungsfähig werden und bestenfalls ihre Verträge nicht nur gesichert, sondern optimiert haben“, betont Andreas Ewald, Geschäftsführender Gesellschafter der EVIC. (20.1.21)

Hier gelangen Sie zur Clearingstelle.

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