Am 25. März 2021 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) an Immobilien in Kraft getreten. Es soll die Infrastruktur für mehr Elektrofahrzeug-Ladesäulen schaffen. Das Gesetz ist eine Konsequenz des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Denn diese hat sich die Zulassung von sieben Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 zum Ziel gesetzt.
Das GEIG bringt neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich – eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie. Auch Eigentümer von Wohngebäuden müssen sich an die Vorgaben halten.
Wesentlicher Inhalt: Beim Neubau oder größerer Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen muss jeder Parkplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. So wird gewährleistet, dass Ladepunkte jederzeit errichtet werden können, wenn diese erforderlich werden.
Das GEIG enthält auch einen Quartiersansatz. Gemeint ist damit die Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Wohnviertel. So sind auch Regelungen von Bauherren oder Eigentümern möglich, deren Gebäude räumlich zusammenhängen.
Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Regelung ab sechs Stellplätzen. Jeder dritte Stellplatz muss dann mit Leitungen ausgestattet werden und zusätzlich muss ein Ladepunkt errichtet werden.
Ab dem 1. Januar 2025 muss zudem bei Bestandsobjekten mit mehr als 20 Parkplätzen ein Ladepunkt gebaut werden, also eine Lademöglichkeit für ein E-Auto.
Bei Verstößen droht das Gesetz mit Strafen bis zu 10.000 Euro.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Genutzte Gebäude von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Auch Bestandsgebäude sind ausgenommen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung übersteigen. (8.4.21)