Am Freitag stimmte der Bundesrat für eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Was bedeutet das genau?
Die Miete darf nach einer Modernisierung künftig innerhalb von sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro pro Quadratmeter nur um höchstens zwei Euro. Außerdem können von den Modernisierungskosten nur noch acht Prozent, statt momentan elf, auf die Mieter umgelegt werden. Der Vermieter muss darüber hinaus offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat.
Die verschärfte Mietpreisbreme gilt künftig in Gebieten mit einer angespannten Wohnlage und könnte bereits im Januar in Kraft treten: Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es im Bundesgesetzblatt verkündet und kann einen Monat später rechtsverbindlich werden.