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Beteiligung der Vermieter an CO₂-Abgabe

Einen Teil der stark steigenden Preise für Heizöl und Erdgas macht bekanntlich die CO₂-Abgabe aus, die für den Verbrauch seit 2021 anfällt. Pro Tonne an Emissionen schlagen aktuell 30 Euro zu Buche; ab 2023 sollen es 35 Euro sein. Erklärtes Ziel des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): den Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit die Emissionen im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren.

Wer aber kommt nun für die Mehrkosten auf? Bisher gehen die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die über eigene Heizungsanlagen verfügen, zwar mit der Zahlung der CO₂-Abgabe in Vorleistung. Doch als Vermieter können sie diese Belastungen über die Betriebskostenabrechnung später auf die Mieter umlegen. Das soll nun anders werden. Vermieter sollen die Mehrkosten nach dem Willen der Bundesregierung künftig nur noch anteilig weitergeben können. Der Gedanke: Mieter können zwar durch einen bewussten Umgang mit dem Heizen den Verbrauch senken. Jedoch können sie nichts für die Energieeffizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung, denn das bleibt Sache des Eigentümers.

Darum haben das Wirtschafts- und das Bauministerium nun ein Stufenmodell für die Lastenteilung zwischen Mieter und Vermieter vorgelegt. Die Aufteilung soll davon abhängig sein, wie viel CO₂ das Wohngebäude insgesamt pro Quadratmeter ausstößt: je geringer die Emissionen, desto niedriger der Kostenanteil des Vermieters. Die Spanne soll von 0 Prozent (bei weniger als fünf Kilogramm pro Jahr) bis zu 90 Prozent reichen (bei mehr als 45 Kilogramm pro Jahr). Beim Mieter verbleiben also zwischen zehn und 100 Prozent der Aufwendungen für die CO₂-Abgabe.

Auch wenn die Politik in dieser Sache auf das Tempo drückt, bleibt fraglich, ob die Neuregelung wie im Koalitionsvertrag angekündigt zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann. Denn dafür müssten alle Gebäude entsprechend klassifiziert sein, was kurzfristig kaum gelingen kann. Als Zwischenlösung könnten die Belastungen der CO₂-Abgabe daher hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. Für Büros und andere gewerblich genutzte Flächen sind Rechenmodelle zur Aufteilung des CO₂-Preises übrigens bisher nicht bekannt.

              

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