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Erschließungsbeiträge fallen an, wenn für ein Wohngebiet neue Straßen gebaut werden. Werden für ein Wohngebiet neue Straßen und Kanäle gebaut, tragen die Eigentümer der dortigen Immobilien zu 90 Prozent die Kosten. Die jeweiligen Rechnungen schreiben die Kommunen.
Zuletzt hatte die NRW Landesregierung die im Frühjahr 2022 eingeführten Regelungen zur Berechnung von Erschließungsbeiträgen geändert und eine Frist von 10 Jahren nach Fertigstellung einer Straße festgelegt, in denen Hausbesitzer für die Erschließungskosten herangezogen werden können. Die schwarz-grüne Landesregierung will diese nun aber wieder auf 20 Jahre verlängern. Demnach müssen Grundeigentümer damit rechnen, dass Erschließungsbeiträge bis zu 20 Jahre nach der Fertigstellung der Erschließung fällig werden können.
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